Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder will, dass Steuerberater bei allen strafrechtlichen Fragen, die mit Rechnungslegung und Lohnverrechnung in Zusammenhang stehen, eine rechtliche Vertretungsbefugnis erhalten. Dabei stößt sie allerdings auf den heftigen Widerstand der Anwälte.
Eric Frey, STANDARD
Damit will die Kammer vor allem verhindern, dass Kleinunternehmer, die nicht ständigen Kontakt zu einem Anwalt haben, bei Einsätzen der Finanzpolizei ohne entsprechenden Rechtsschutz dastehen, sagt Kammerpräsident Klaus Hübner im Standard-Gespräch.
Bei den immer häufigeren Razzien der Finanzpolizei gehe es oft nicht nur um Steuerfragen, sondern auch etwa die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder die Arbeitsberechtigung von Ausländern. Hübner, selbst Steuerberater: „Dann hat der Unternehmer gar keine Vertretung. Die Finanzpolizei geht immer härter gegen Steuerbetrug und andere Delikte vor. Das hat unsere volle Akzeptanz, aber im Sinne der Waffengleichheit sollte man uns mit mehr Befugnissen ausstatten.“ Auch für die Finanzpolizei wäre es von Vorteil, wenn es klare Verteidigungsrechte gäbe.
Wünschenswert wäre es außerdem, wenn Steuerberater ihre Klienten nicht nur – wie derzeit – in Steuersachen vor den Verwaltungsbehörden bis hin zum Verwaltungsgerichtshof vertreten dürften, sondern auch in Finanzstrafverfahren vor Gerichten. Steuerberater seien im Steuerrecht oft versierter als Anwälte. Hübner: „Wir haben die Ausbildung, und wir haben das Wissen. Rechnungslegung ist unser täglich Brot.“
Notwendig wäre dafür eine Gesetzesänderung, und Hübner hofft auf Verständnis beim Gesetzgeber. Dabei stößt er allerdings auf den heftigen Widerstand der Anwälte. „Das kommt gar nicht infrage“, sagt Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, dem Standard. “ Steuerberater und Anwalt sind zwei verschiedene Berufe, und man darf die Berufsbilder nicht völlig vermischen.“ Steuerberater seien etwa bei Fragen der Verfahrensordnung überfordert, warnt Auer: „Ich kann ja auch keine Bilanz erstellen.“