Impfpflichtgesetz und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte beschlossen

Am Donnerstag stimmte auch im Nationalrat eine große Mehrheit für den Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der nach Durchführung eines Expertenhearings im Gesundheitsausschuss in wesentlichen Punkten aber noch angepasst wurde. Die FPÖ übte bis zuletzt scharfe Kritik am Vorhaben und verlangte auch eine namentliche Abstimmung, die nach einer hitzigen Debatte bei 170 anwesenden Abgeordneten mit 137-Pro-Stimmen zu 33-Kontra-Stimmen ausging.

Neben den freiheitlichen MandatarInnen lehnten somit auch noch SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch sowie die vier NEOS-Abgeordneten Fiona Fiedler, Stephanie Krisper, Gerald Loacker und Johannes Margreiter die COVID-19-Impfpflicht ab. Auf Basis eines Entschließungsantrags von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde auch ein sogenanntes Anreiz- und Belohnungspaket beschlossen, das u.a. eine Impflotterie und Zuschüsse für Gemeinden bis zu 375 Mio. € enthält. Mehrheitliche Zustimmung fand zudem ein Abänderungsantrag zum COVID-19-Impfpflichtgesetz (COVID-19-IG), in dem das begleitende Monitoring noch einmal spezifiziert wurde.

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Impfpflichtgesetz: Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen sollen Verwaltungsgerichte entlasten

Die überarbeitete Fassung des Impfpflichtgesetzes enthält u.a. Sonderbestimmungen für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Diese sind nach Auffassung der Bundesregierung zur „Regelung des Gegenstands“ im Sinne des Art. 136 Abs. 2 B-VG unbedingt erforderlich.

In § 13 des neuen Entwurfs ist ein Absehen von der Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten, die Beiziehung von Amtsärzten und Epidemieärzten als Amtssachverständige und eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 24 Monate vorgesehen. Nach den Erläuterungen sind angesichts der zu erwartenden systematischen Versuche einer Unterlaufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Massenverfahren die vorgesehenen Abweichungen geradezu geboten, um das Ziel des Gesundheitsschutzes nicht zu unterlaufen. Dazu wird auch auf die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter im Begutachtungsverfahren verwiesen.

Absehen von der Verhandlung

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Überarbeitete Version des COVID-19-Impfpflichtgesetzes

Am Sonntag 16.01.2022 wurde die überarbeitete Version des COVID-19-Impfpflichtgesetzes präsentiert.

Damit soll der Initiativantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A) abgeändert werden, der neben dem Ministerialsentwurf COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (164/ME) eingebracht wurde.

Am 17. Jänner beginnt der parlamentarische Prozess des überarbeiteten Entwurfs zum COVID-19-Impfpflichtgesetz. Dieser beinhaltet eine Behandlung im Gesundheitsausschuss des Nationalrates, die Abstimmung im Plenum des Nationalrates, das parlamentarische Verfahren im Bundesrat sowie Unterschriften durch den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler. Anschließend wird das beschlossene COVID-19-Impfpflichtgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

Am Montag, 17. Jänner 2022, 14.00 Uhr wird das Hearing im Gesundheitsausschuss mit ExpertInnen über die geplante Corona-Impfpflicht öffentlich in der Mediathek des Parlaments live übertragen.

Ausnahme von der COVID-19-Impfpflicht

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Vorbereitung für Umsetzung der Impfpflicht angelaufen

Anfang Februar soll die Impfpflicht in Österreich starten. Auf die mit den Verstößen befassten regionalen Behörden und Landesverwaltungsgerichte kommt viel Arbeit zu. Sie sollen mehr Personal bekommen. In den Bundesländern ist die Vorbereitung dafür angelaufen.

Die Regierung rechnet damit, dass heuer 1,8 Millionen Strafverfügungen ausgestellt werden, es in der Folge zu 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren (nach Einsprüchen) bei den Bezirkshauptmannschaften und zu 100.000 Verfahren bei den Landesverwaltungsgerichten kommt – wobei diese Schätzungen in der „wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ nach Meinung mancher Fachleute eher niedrig angesetzt sind.

In den nächsten Jahren (bis zum Ende der Befristung 31. Jänner 2024) sollten der Arbeitsanfall und damit auch die Kosten (laut Regierung rund 150 Mio. bis 2024) wieder deutlich zurückgehen.

Die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen Bezirksämter in Wien sowie die Landesverwaltungsgerichte brauchen also vorübergehend mehr Personal – und in einigen Ländern bereitet man sich schon darauf vor, ergab ein APA-Rundruf.

Abstimmung mit Bezirkshauptmannschaften

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Justiz erwartet enormen Mehraufwand durch Impfpflicht

Auf die Justiz kommt mit der Impfpflicht ein „unglaublicher Aufwand” zu, den man ohne entsprechende Aufstockungen nicht bewältigen werde können, konstatiert Richterpräsidentin Sabine Matejka. Dies betrifft nicht nur die Verwaltungs‑, sondern auch die Höchstgerichte. VfGH und VwGH erwarten jeweils rund 13.000 Fälle mehr. Sie verlangen in der Begutachtung zum Impfpflicht-Gesetz zusätzliche Budgetmittel zur Bewältigung dieses enormen Arbeitsanfalls.

Der Impfpflicht-Entwurf geht für 2022 bis 2024 von insgesamt 133.000 zusätzlichen Gerichtsverfahren aus. Die Regierung beziffert die Mehrkosten für heuer mit rund 112,5 Mio. Euro (83,3 davon für Personal), in den Folgejahren mit 33,2 und 3,6 Mio. Mehrere Bundesländer und Verwaltungsgerichte haben in der Begutachtung aber deponiert, dass sie mit einem wesentlich höheren Arbeitsanfall und somit höheren Kosten rechnen.

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Hauptausschuss genehmigt neue Corona-Maßnahmen und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte

Maskenpflicht im Freien, 2G-Kontrollen im Handel und weitere Maßnahmen vorerst bis 20. Jänner

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ hat der Hauptausschuss gestern die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit neuen Corona-Maßnahmen genehmigt. Die Maskenpflicht im Freien und die 2G-Kontrollen im Handel etwa gelten somit ab 11. Jänner und sind vorerst bis 20. Jänner 2022 befristet. Auch der Lockdown für Ungeimpfte und weitere Bestimmungen der Verordnung werden erneut bis 20. Jänner verlängert.

Maskenpflicht im Freien und weitere neue Maßnahmen

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Dachverband der Verwaltungsrichter: Durchsetzung der Impfpflicht würde Verdoppelung der Zahl der LandesverwaltungsrichterInnen erforderlich machen

In seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf für ein Impfpflichtgesetz bezweifelt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR), dass eine zeitnahe Durchsetzung der Impflicht ohne massive Aufstockung der RichterInnenplanposten an den Landesverwaltungsgerichten möglich ist.

Der Dachverband hält die von der Bundesregierung getroffenen Annahmen über die Anzahl der zu erwartenden Beschwerdeverfahren für deutlich zu nieder, das Gleiche gilt für den angesetzten Arbeitsaufwand pro Beschwerde. Bei den Beschwerdeverfahren, welche bereits jetzt wegen Übertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. der darauf gestützten Verordnungen gerichtsanhängig sind, zeige sich, dass die Betroffenen ihre Standpunkte mit großem Aufwand und konsequent verteidigen. In einer Vielzahl der Verfahren werde daher die Beiziehung von Sachverständigen unumgänglich sein, was erfahrungsgemäß zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand bzw. einer Verlängerung der Verfahrensdauer führe.

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VfGH Judikatur / AuslBG: Mitwirkung der Sozialpartner bei Ausländerbeschäftigung aufgehoben

Höchstgericht kippt Mitwirkung der Sozialpartner bei Ausländerbeschäftigung

Sozialpartner werden beim AMS entmachtet. VfGH kippt die Mitbestimmung von ÖGB, Wirtschaftskammer und Co bei Beschäftigungsbewilligungen. Aufgehobene Regelung kann aber vorerst weiter gelten.

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das am Dienstag bekanntgeworden ist, wird für politischen Wirbel sorgen. Das Höchstgericht hat die Mitbestimmung der Sozialpartner bei der Vergabe von Beschäftigungserlaubnissen an Drittstaatsangehörige gekippt.

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Coronakrise 2022 (2): Impfpflicht bis Lockdown: Wie mangelhaft begründete Verordnungen dem Rechtsstaat zusetzen

Die Pandemie führt dazu, dass in immer mehr Lebensbereiche per Verordnung eingegriffen wird. Auch bei der Impfpflicht werden dem Gesundheitsminister weitreichende Kompetenzen eingeräumt

Es war eine der brisanten Fragen im vergangenen Lockdown: Warum haben die Ausgangsbeschränkungen auch für dreifach geimpfte Menschen gegolten? Studien aus Israel zeigen, dass in den ersten Monaten nach der dritten Impfung nicht nur ein ausgezeichneter Schutz gegen eine schwere Covid-Erkrankung besteht. Die dreifach Geimpften sind auch kaum infektiös, stecken also andere nur selten an. Beim Verfassungsgerichtshof ist gegen den Lockdown für Geboostete bereits eine Beschwerde eingebracht worden. Die Höchstrichter werden also bald den Akt und die Begründung für die Maßnahmen prüfen.

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Coronakrise 2022 (1): Verwaltung – Ein strukturelles Versagen

Die Pandemie hat offenbart: Eine Verwaltungsreform ist notwendig, und zwar eine echte. Eine Bestandsaufnahme.

Als das Virus kam, schlug die Stunde der Verwaltung. Sie gab dem neuen Leben Ordnung und Regeln. Tagtäglich trat die Regierung vor die Öffentlichkeit und administrierte das Virus weg. Scheinbar. Für einen Moment war Österreich vorne dabei, bei den Besten, ein „First Mover“. Das überraschte nicht, denn die Republik blickt, nicht ohne Stolz, auf eine sehr lange Historie exzellenter Verwaltung zurück, die sich auch schon im Epidemiefall bewährte. Wie es in den Jahren 1831/1932 gelang, durch staatliches Handeln die Cholera zu bewältigen, ist in historischen Büchern nachzulesen.

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