Österreich befindet sich im Moment am Höhepunkt der Omikron-Welle. Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen ist die Lage auf den Intensivstationen in unseren Spitälern im Vergleich zu vorherigen Wellen aber überschaubar. Diese Entwicklung verläuft entlang der Vorhersagen des Corona-Prognosekonsortiums und der Einschätzung der „Gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO).
Ab 12. Februar 2022 werden die bereits angekündigten sowie weitere Öffnungsschritte in fast allen Bereichen des täglichen Lebens in der heute kundgemachten 4. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung umgesetzt.
Ab morgen, dem 12. Februar 2022, gilt:

Gestern wurde das COVID-19-Impfpflichtgesetz kundgemacht und ist damit seit heute in Kraft getreten.
Mit der breiten Zustimmung des Bundesrats gestern zum COVID-19-Impfpflichtgesetz ist nun das parlamentarische Prozedere abgeschlossen. In Kraft treten wird das kontrovers diskutierte Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muss, voraussichtlich Anfang nächster Woche.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in der Vergangenheit wiederholt gefordert, das Auswahlverfahren für Leitungspositionen an Verwaltungsgerichten nicht den politischen Parteien zu überlassen, sondern auf ein unabhängiges richterliches Gremium zu übertragen. Dazu wurde auf die Berichte von „GRECO“, ein Gutachten des Europarates und auf den Rechtstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission hingewiesen, welche die bestehende österreichische Rechtslage der politischen Ernennungen mit deutlichen Worten kritisiert haben.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung des § 34 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG), welche die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle für unzulässig erklärt hat, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips als verfassungswidrig aufgehoben (G 229/2021 vom 15.12.2021).
Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.