Corona-Maßnahmen: Deutsches Bundesverfassungsgericht billigt „Pflege“-Impfpflicht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“)

Während im deutschen Bundestag die Einführung einer allgemeinen Coronaimpfpflicht keine Mehrheit gefunden hat, hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verkündet: Das Gericht hat die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen.

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Verwaltungsgericht Wien: 13 neue Richter*innen ernannt

Verwaltungsgericht Wien (VGW)

Die Ernennung der neue Richter*innen durch die Wiener Landesregierung erfolgte mit Wirksamkeit 1. Juli 2022.

Die Landesregierung reagierte damit auf die Appelle der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes Wien in den jährlichen Tätigkeitsberichten. Dort war wiederholt eine rasche Nachbesetzung bzw. eine Aufstockung der richterlichen Planposten gefordert worden, um die Leistungsfähigkeit des Gerichtes im Hinblick auf Pensionierungen und die hohe Arbeitsbelastung zu gewährleisten.

Die Besetzungsverfahren wurden äußerst zügig durchgeführt. Vom Ende der Bewerbungsfrist am 31. Dezember 2021 bis zum Beschluss der Landesregierung am 17. Mai 2022 dauerte das gesamte Auswahlverfahren – eingeschlossen das „Vorauswahlverfahren“ des Amtes der Wiener Landesregierung gem. § 3 Abs. 4 VGWG – nicht einmal 5 Monate.

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Mit der 40. KFG-Novelle sollen illegales Tuning gestoppt und Straßenrowdys bestraft werden

Mit dieser Novelle werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können,  ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Die §§ 58 und 102 KFG werden daher um diese unerwünschten Verhaltensweisen ergänzt und unter Strafe gestellt. 

Im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene werden Verhaltensweisen mit den Kraftfahrzeugen an den Tag gelegt, die im normalen Straßenverkehr nichts verloren haben, wie zB die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupten Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften, oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen.

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Österreichischer Postenschacher – neue Wendungen

„Politische“ Richterbesetzungen werden nunmehr als klares rechtsstaatliches Problem gesehen

(Gastkommentar von Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Innsbruck in der „Wiener Zeitung“)

Das 27. Mai-Forum des Verwaltungsrichterforums hat neuen Schwung in die Diskussionen um die Beendigung des österreichischen Postenschachers auf höchster Ebene gebracht: Wie die „Presse“ vom 9. Mai berichtete, hat der Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Markus Thoma, auf die rezente Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu „politischen“ Richterbesetzungen verwiesen. Diese werden nunmehr als klares rechtsstaatliches Problem gesehen, da sie einem fairen Verfahren gemäß Art. 6 EMRK entgegenstehen (siehe das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 1. Dezember 2020, Gudmundur Andri Astradsson gegen Island, Nr. 26374/18).

Dieses Urteil könnte in Österreich enorme Probleme aufwerfen, auch in Hinblick auf die politische „Sideletter“-Vergabe höchstgerichtlicher Positionen, die in den vergangenen Monaten bekannt geworden sind. Dazu müssten Beschwerden beim EGMR eingebracht werden, wobei dieses Problem – solange die betreffenden politischen „Ad-Personam-Berufenen“ weiter im Amt bleiben – potenziell auf lange Zeit fortbestehen kann.

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Das war das 27. Maiforum (2)

Im zweiten Teil der Tagung wurde in der Podiumsdiskussion die Frage erörtert, ob die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in Österreich durch die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend gesichert ist. Dies vor dem Hintergrund der GRECO-Berichte und des Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission, welche auf bestehende Defizite in Österreich hingewiesen haben.

Als Diskussionsteilnehmer eingeladen waren Edith Zeller (Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung), Peter Unger (Präsident des Bundesfinanzgerichts), Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur) und Benedikt Kommenda („Die Presse“). Edith Zeller konnte wegen einer Corona-Erkrankung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, sie wurde aber von Eva Wendler, Richterin am BVwG und Rechtsstaatsbeauftragte (rule-of-law officer) der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung würdig vertreten.

Standards für den Rechtsstaat existieren nicht nur in den Forderungsprogrammen der richterlichen Standesvertretungen

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Postenschacher stellt Urteil in Frage

Politische Einflussnahme kann gegen den Grundsatz des „Fair Trail“ verstoßen

Markus Thoma, Präsident des DVVR,  referierte beim Maiforum nicht nur über die Grenzen der Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter, in einem Gespräch mit der Tageszeitung “Die Presse” machte er auf Konsequenzen politischer Einflussnahme aufmerksam, die bis dato in Österreich wenig bis keine Beachtung gefunden haben: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR)  kann das Urteil eines Richters, der nicht auf Grund seiner Qualifikation, sondern aus politischer Räson ernannt wurde, von den Parteien des Verfahrens wegen der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren bekämpft werden. (Siehe dazu: Fehlerhafte Richterernennung verletzt Recht auf faires Verfahren)

Die Folgen könnten von der Feststellung des Verstoßes gegen die EMRK und damit verbundene Entschädigungszahlungen sein oder – im Falle eines Strafverfahrens – die Wiederholung des Verfahrens.

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Das war das 27. Maiforum (1)

Europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz und die Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter und deren Grenzen waren die Themen der beiden Fachbeiträge der Tagung im gediegenen Ambiente des Mozartsaals im Konzerthaus Klagenfurt.

David Kosař, Leiter des Judicial Studies Institute (JUSTIN) und Assistenzprofessor für Verfassungsrecht an der Rechtsfakultät der Masaryk Universität in Brünn, zeigte in seinen Vortrag am Beispiel verschiedener Justizsysteme die Entwicklung der Europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justiz. Nach seinen Untersuchungen handelt es sich bei der Einrichtung von Justizräten („Judicial Coucils“) als Selbstverwaltungskörper um das vorherrschende Modell in den Mitgliedsstaaten des Europarates. In den EU-Mitgliedsstaaten verfügen nur Deutschland, Tschechien und Österreich über keinen Justizrat. Laut Kosař zeigt sich daran, wie sehr Tschechien noch in der Tradition des „alten“ Österreichs verankert ist.

Die Bewertung der Justizräte muss im Zusammenhang mit den jeweiligen Rechtsstrukturen, Politischer Kultur des jeweiligen Landes erfolgen. So ist die Existenz eines Justizrates allein nicht Zeichen für eine bessere Bewertung der Unabhängigkeit des Gerichtssystems, da es auch wesentlich auf die Zusammensetzung und Bestellung des Justizrates ankommt.

Rechtsprechung macht „soft law“ verbindlich  

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Dachverband der Verwaltungsrichter/innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten

Im kommenden Jahr werden voraussichtlich die Funktionen von drei Verwaltungsgerichtspräsidenten/innen vakant, darunter jene am Bundesverwaltungsgericht. Wie die “Sideletter” Affäre deutlich gemacht hat, werden die von den richterlichen Standesvertretungen vermuteten Einflussmöglichkeiten auf die Postenbesetzungen tatsächlich auch genützt. 

In einem Beitrag im Mittagsjournal fordert Markus Thoma, Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR), daher einmal mehr die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und die Einbeziehung der richterlichen Personalsenate/Ausschüsse in das Auswahlverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Die von Justizministerium geplante Änderung bei der Besetzung der Leitungsfunktionen am Obersten Gerichtshof könnte hier als Vorbild dienen. Dort sollen die richterlichen Gremien zukünftig verbindliche Besetzungsvorschläge erstattet können.

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VRV-Vollversammlung und Gründungsversammlung des DVVR in Klagenfurt

Am Vorabend des 27. Maiforum fanden in Klagenfurt zwei Veranstaltungen statt, welche eine Weichenstellung für die weitere Tätigkeit der richterlichen Standesvertretungen an den Verwaltungsgerichten mit sich brachten.

Die Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung wählte einen neuen Vorstand. Siegfried Königshofer, langjähriger Standesvertreter und Präsident der VRV, wurde mit einer sehr persönlichen Laudatio und mit „standing ovations“ verabschiedet. Zu seiner Nachfolgerin wurde Claudia Pinter vom Landesverwaltungsgericht Kärnten gewählt, die bereits als Vizepräsidentin für die VRV tätig war. Neu im Vorstand ist auch Sonja Köffler, ebenfalls vom Landesverwaltungsgericht Kärnten.

Bündelung der Standesvertretung im DVVR, Entwurf ethischer Richtlinien  

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Urteil des EuGH zu Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex

Österreich hat mit Mitte September 2015 – vor dem Hintergrund der Migrationskrise – Kontrollen an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn wiedereingeführt. Diese Kontrollen sind mehrfach wiedereingeführt worden. Dabei hat Österreich sich zunächst vom 16.05.2016 bis zum 10.11.2017 auf vier aufeinanderfolgende Empfehlungen des Rates der EU gestützt, ab dem 11.11.2017 jedoch auf eigene Initiative für mehrere aufeinanderfolgende Zeiträume von sechs Monaten Kontrollen an seinen Grenzen wiedereingeführt.

Im August und November 2019 wurde WN aufgrund dieser Wiedereinführung am Grenzübergang Spielfeld kontrolliert und wurde über ihn eine Geldstrafe von 36€ verhängt, da er sich geweigert hatte seinen Reisepass vorzuzeigen. In der Beschwerde an das LVwG Stmk brachte NW vor, dass die Kontrollen an der Grenze sowie die verhängte Geldstrafe unionsrechtswidrig seien, und insbesondere gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Das LVwG Stmk setzte das Verfahren aus und richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, da es im Wesentlichen Zweifel hatte, ob der Schengener Grenzkodex Österreich erlaubt, auf eigene Initiative Grenzkontrollen über eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten hinaus einzuführen.

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