Der Gesundheitsausschuss brachte bereits am 8. Juni mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zahlreiche Neuerungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz auf den Weg. Um die Gesundheitsbehörden zu entlasten und flexibel auf Entwicklungen in der Pandemie reagieren zu können, soll der Gesundheitsminister etwa künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung festlegen dürfen. In der Kontaktnachverfolgung sollen Gesundheitsbehörden künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Weitere coronabedingte Sonderregelungen werden bis Ende des Jahres verlängert.
Änderungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz
Durch einen umfassenden Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne zahlreiche Neuerungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz auf den Weg gebracht. Eine wesentliche Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Die Omikron-Welle im Frühjahr 2022 habe gezeigt, dass die Fallabklärung bei sehr hohen Infektionszahlen an ihre Grenzen stoße. Eine durchgängige Kontaktnachverfolgung sei auch bei mehr Ressourcen nicht möglich. Deshalb sollen Gesundheitsbehörden künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen – allerdings nur, wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen.




Mit dem ausgesendeten Entwurf eines HinweisgeberInnenschutzgesetzes soll die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), umgesetzt werden.

