Im kommenden Jahr werden voraussichtlich die Funktionen von drei Verwaltungsgerichtspräsidenten/innen vakant, darunter jene am Bundesverwaltungsgericht. Wie die “Sideletter” Affäre deutlich gemacht hat, werden die von den richterlichen Standesvertretungen vermuteten Einflussmöglichkeiten auf die Postenbesetzungen tatsächlich auch genützt.
In einem Beitrag im Mittagsjournal fordert Markus Thoma, Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR), daher einmal mehr die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und die Einbeziehung der richterlichen Personalsenate/Ausschüsse in das Auswahlverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Die von Justizministerium geplante Änderung bei der Besetzung der Leitungsfunktionen am Obersten Gerichtshof könnte hier als Vorbild dienen. Dort sollen die richterlichen Gremien zukünftig verbindliche Besetzungsvorschläge erstattet können.
Diese Forderung wurde seitens der Standesvertretungen der Verwaltungsrichter/innen bereits seit Jahren erhoben, ebenso wie die Forderung nach einem Rechtsschutz für übergangene Bewerberinnen und Bewerber, um das Auswahlverfahren möglichst transparent zu gestalten.
Hier geht’s zum Beitrag im Mittagsjournal …
Siehe auch: Höchstrichter warnt: Postenschacher stellt Urteile infrage in der Presse …