Österreich musste vorige Woche erneut eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einstecken: Der Verwaltungsgerichtshof hatte es unterlassen, einen Alkotestverweigerer in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung anzuhören, und so das Gebot des fairen Verfahrens nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.
Von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Das Gebot ist dem VwGH eigentlich bestens vertraut, wie ein zweiter aktueller Fall zeigt: Darin rügte der VwGH seinerseits das Bundesverwaltungsgericht, weil dieses verabsäumt hatte, einen disziplinär auffällig gewordenen Polizisten anzuhören. Sowohl bei Führerscheinabnahmen als auch in Disziplinarsachen muss ab sofort öfter öffentlich mündlich verhandelt werden.
Das World Justice Project hat kürzlich zum fünften Mal einen Bericht zur weltweiten Entwicklung des Rule of Law Index (Rechtsstaatlichkeitsindex) veröffentlicht.
Revisonsbefugnis von Selbstverwaltungskörpern
Ein Vorarlberger Student hat vor dem Verwaltungsgericht in Wien Recht bekommen. Seine Festnahme im Oktober 2014 durch die Wiener Polizei war rechtswidrig.
Verwaltungsrichter kritisieren Nachbesetzungen am Wiener Gericht.