Das Inkrafttreten der Novelle zum Arzneimittelgesetz bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen: Ab 25. Juni wird es in Österreich einen nationalen Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken geben, dafür haben sich bisher sechs Apotheken angemeldet.
Es werden neue gerichtlich Tatbestände in Kraft treten (§ 82 b und c) und die verwaltungsstrafrechtlich zu ahndenden Übertretungen (§§ 83 und 84) ausgeweitet. Und es wird eine neue Berufgruppe, die „Arzneimittelvermittler“ in das Gesetz aufgenommen.
Ein Gericht verurteilt die Republik: Das Innenministerium hätte einen Politmord verhindern können
Die ab 1. Jänner 2014 bestehende neue Rechtslage hat auch Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Gemeinden im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Bescheid des Wirtschaftsministers wegen Begründungsmängeln aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Wien sieht es in seiner am 16. Juni 2015 verkündeten Entscheidung auf Grundlage des § 88 Abs. 2 SPG als erwiesen an, dass die Republik Österreich die „Schutzpflicht des Staates für das Recht auf Leben“ verletzt hat.
Die Grünen handelten aus, dass doch ein Richter am Bundesfinanzgericht die Einschau genehmigen muss, und das innerhalb von drei Tagen.
Nach einem vorletzten Plaz im Vorjahr konnte das VRV-Sporting Team des VwG-Wien („Das jüngste Gericht“) eine deutliche Leistungssteigerung vorweisen.