Die Rechtsanwälte sehen die Pläne der Regierung, künftig ohne Weiteres in Bankkonten Einsicht nehmen zu können, als massiven Eingriff in bürgerliche Grundrechte und fordern mehrere Änderungen.
Die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten sei zu wenig. Der Rechtsschutzbeauftragte sitze Tür an Tür mit dem Minister und werde vom Ministerium bezahlt. Das ist den Rechtsanwälten „zu wenig“, sie wollen einen richterlichen Beschluss durch einen unabhängigen Richter des Strafgerichts oder der Verwaltungsgerichte bzw. des Bundesfinanzgerichts.