Während in Österreich – als einzigem Mitgliedsstaat der EU –noch über die Abschaffung des Amtsgeheimnis und einen verbesserten Zugang der Bürger zu Informationen diskutiert wird, haben in Deutschland BürgerInnen schon seit dem Jahr 2006 ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Unterlagen von Bundesbehörden (Informationsfreiheitsgesetz).
Elf Bundesländer haben für ihre Behörden Informationsfreiheitsgesetze geschaffen (nicht so der Freistaat Bayern).
Einige deutsche Bundesländern und Kommunen sind bereits einen Schritt weiter gegangen und haben sogenannte „Transparenz-Gesetze“ oder „Transparenzsatzung“ beschlossen, durch die die Behörden verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen „von Amtswegen“ zugänglich zu machen. Das betrifft insbesondere Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne oder Geodaten.