Während in Österreich – als einzigem Mitgliedsstaat der EU –noch über die Abschaffung des Amtsgeheimnis und einen verbesserten Zugang der Bürger zu Informationen diskutiert wird, haben in Deutschland BürgerInnen schon seit dem Jahr 2006 ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Unterlagen von Bundesbehörden (Informationsfreiheitsgesetz).
Elf Bundesländer haben für ihre Behörden Informationsfreiheitsgesetze geschaffen (nicht so der Freistaat Bayern).
Einige deutsche Bundesländern und Kommunen sind bereits einen Schritt weiter gegangen und haben sogenannte „Transparenz-Gesetze“ oder „Transparenzsatzung“ beschlossen, durch die die Behörden verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen „von Amtswegen“ zugänglich zu machen. Das betrifft insbesondere Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne oder Geodaten.
Wesentlich für die Durchsetzung des Zugangs zu Informationen ist, dass die Information nur auf Antrag erteilt werden muss und die Ablehnung des Antrages beim jeweiligen Verwaltungsgericht bekämpft werden kann (Verpflichtungsklage). Diese Rechtslage entspricht in etwa auch jenem Rechtsschutz, wie er derzeit in Österreich geplant ist.
In einem vielbeachteten Urteil hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausgesprochen, dass grundsätzlich auch der Zugang zu Unterlagen des Deutschen Bundestages zu gewähren ist (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 – 7 C 2.14)
Die Abkehr vom Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen dritter Personen, die nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, nicht zurückgewiesen werden können. Stattdessen muss grundsätzlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden, es sei denn, im Einzelfall stehen schützenswerte und höherwertige Interessen Dritter dem Informationszugang entgegen. Die Behörde muss dies einzelfallbezogen prüfen und darlegen.
Selbstverständlich gibt es auch Grenzen für den Zugang zu Informationen: So wollte sich ein Schüler in Deutschlang unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Prüfungsfragen „im Voraus“ schicken lassen. Das Ministerium spielte auf Zeit und bot alte Aufgaben an.
Schüler verlangt Freigabe der Abi-Aufgaben – vor der Prüfung
Siehe dazu auch: