
Wenn Recht geronnene Politik ist, und Politik die Umwandlung von Gewalt in Recht, dann ist klar, dass Richter unmöglich jenseits des einen wie des anderen stehen können. Was also sind Richter?
(Aus der Kolumne von Thomas Fischer, Bundesrichter in Karlsruhe, in „zeit.de“)
„Rechtsstab“, sagte Max Weber, und meinte: Eine durch Recht geschaffene Gruppe von Personen, der die Aufgabe übertragen ist, rechtliche Regeln in dem Sinn „anzuwenden“, dass sie Konflikte stellvertretend entscheiden. Nicht stets ist die Position des Richters mit der Macht über Gewalt verknüpft, stets aber mit einer Macht der Legitimation: aus Berufung auf Sinn, auf Übersinnliches, auf „Vernunft“.
Arbeitsabläufe sind ab sofort ISO-zertifiziert
Die Praxis der Verhandlungsführung bei den Verwaltungsgerichten ist ziemlich einheitlich.
Große Eile und Einfallsreichtum zeigt die neue polnische Regierung, um einer Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof zu entgehen. Die dabei gewählten Mittel sind nicht zimperlich, die dahinterstehenden Denkmuster sind aber auch bei uns bekannt.
Die Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch Finnland, Deutschland und Polen wegen unzulänglicher Umsetzung der dritten 
