
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bezweifelt in seiner Stellungnahme, dass EU-Recht mit Hinweis auf die öffentliche Sicherheit in der geplanten Form per Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann.
Bezweifelt wird aber auch, dass – wie in den Erklärungen angegeben – die im Vorjahr erreichten Asylzahlen bereits eine derartige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind. Zumindest aber müsse, so die Vertretung der Rechtsanwälte, im Gesetz festgelegt werden, unter welchen Umständen die Regierung per Notverordnung wesentliche Asylrechte außer Kraft setzen kann.
Ähnlich die Argumentation der österreichischen Richtervereinigung in ihrer Stellungnahme.
Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Asylschnellverfahren in Form eines „Maßnahmenbeschwerde“- Verfahrens einzuführen, stößt auf erheblich juristische Bedenken.
Was geschieht, wenn ein Passagierflugzeug von Terroristen entführt wird und auf ein ausverkauftes Fußballstadion zurast?
Mit dem „Justizbarometer“ beurteilt die EU-Kommission nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität nationaler Justizsysteme.