Verwaltungsgerichtshof hält Gesetz für EU-rechtskonform, Oberster Gerichtshof nicht
Der Oberste Gerichtshof kam erst vor ein paar Tagen zu dem Schluss, das österreichische Glückspielgesetz sei klar verfassungswidrig, und beantragte daher beim Verfassungsgerichtshof, das Glückspielmonopol aufzuheben.
Der Verwaltungsgerichtshof kam nun in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung zu der Auffassung, das Glücksspielgesetz sei sehr wohl mit EU-Recht vereinbar und daher weiter anzuwenden (Ro 2015/17/0022 vom 16. März 2016).