Schnellverfahren sind für den Juristen daher „alternativlos“. Grundrechtler Hannes Tretter spricht hingegen von einem „Skandal“
Der Plan der Bundesregierung, Asylschnellverfahren durchzuführen, sorgt unter Verfassungsjuristen für geteilte Meinungen. Gesetzesänderungen in einem grundrechtlich derart sensiblen Bereich „in einem Hauruckverfahren ohne Begutachtung regeln zu wollen, halte ich für einen demokratiepolitischen Skandal und rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich“, sagt Verfassungsjurist Hannes Tretter von der Universität Wien und vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte.
Sollte Österreich tatsächlich wegen einer behaupteten Bedrohung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit das einschlägige EU-Recht nicht mehr anwenden und Schnellverfahren an der Grenze einführen, dann käme das einer von Österreich geöffneten „Büchse der Pandora“ gleich. Auch andere EU-Mitgliedsstaaten könnten dann auf Wien verweisen und möglicherweise ähnliche Maßnahmen in Kraft setzen.
Die Folge wäre ein Aushebeln menschenrechtlicher Standards im Asylbereich, die unter anderem durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechtecharta vorgegeben sind, so Tretter. Es brauche „weiterhin dringend eine EU-weite einheitliche Regelung“, meint der Grundrechtsexperte.