Glückspielgesetz: Anfechtung des Glückspielmonopols durch Obersten Gerichtshof

ogh_logo_gradDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielrechts.

Aus Anlass mehrerer Verfahren nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde daher das Glückspielmonopol angefochten.

Grund für die Anfechtung dürfte die exzessive Werbung der Monopolisten sein. Diese Werbung diene nicht dem Spielerschutz, sondern verfolge den Zweck, „insbesondere jene Personen zur aktiven Teilnahme am Spielen anzuregen, die bis dato nicht ohne weiteres zu spielen bereit sind“. Damit fehle dem Glücksspielmonopol aber die unionsrechtlich erforderliche Rechtfertigung.

Hier geht’s zur Presseaussendung der Obersten Gerichtshofs…

Siehe auch: Gericht hegt Zweifel an Glücksspielmonopol

 

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