Deutschland: Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr teilweise verfassungswidrig

Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts
Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ( BKA ) ist in weiten Teilen verfassungswidrig.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen laut Urteil in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein.

Das BKA-Gesetz muss nun bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

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Siehe dazu auch: Staatsschutzgesetz – Kritik an fehlender Kontrolle durch unabhängige Gerichte

 

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