Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.
Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.

Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2017 fortgesetzt!
Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark waren im Frühjahr dieses Jahres zahlreiche Beschwerden gemäß § 41 FPG erhoben worden waren, weil Asylwerber – von Slowenien kommend – an der Einreise in das Bundesgebiet gehindert worden waren.

