Erpressungsversuche gegen Richter: Deutsche Bundesregierung wurde bereits tätig

© Hendrik Schmidt/dpa
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Wie orf.at berichtet hat, wurden bereits mehr als ein Dutzend österreichischer Richter von sogenannten „Reichsbürgern“ mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen.

Die Betroffenen müssten die mit der Abwehr dieser Forderungen verbundenen Kosten selbst tragen, seitens des Justizministeriums gebe es „Bestrebungen“ die Bediensteten finanziell zu unterstützen.

Die Deutsche Bundesregierung in dieser Angelegenheit aber bereits aktiv geworden.

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„Behördliche Untätigkeit“ – Rechtsschutzlücke im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

fachgruppe verfahrensrechtBei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes durch die neuen Verwaltungsgerichte haben sich sowohl Verfassungs- als auch Verwaltungsgerichtshof vom Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes leiten lassen, dem alles andere untergeordnet wird.

Seit seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte normiert ist, weswegen die Möglichkeit einer Zurückverweisung nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken besteht. Selbst Bescheide, deren Begründung „dürftig“ ist, rechtfertigen keine Zurückverweisung, wenn brauchbare Ermittlungsergebnisse vorliegen, die im Zusammenhalt mit einer allenfalls von Gericht durchzuführenden mündlichen Verhandlung  zu vervollständigen sind.

Die damit entstandene Dynamik der  Verlagerung des Verwaltungsverfahrens weg von den Behörden hin zu den Verwaltungsgerichten wird besonders in der Rechtsprechung zur Säumnisbeschwerde deutlich:

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Verfolgung von Verkehrsdelikten im EU-Ausland: Weiterhin Vollzugsdefizite

Parking fine on windscreen

Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 der Vergangenheit angehören.

Doch die Realität sieht anders aus: Die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen kam im vergangenen Jahr ohne Strafe davon, wie die EU-Kommission in einem Bericht feststellt.

Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedstaaten die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus dem Jahr 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

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Tests mit selbstfahrenden Autos in Österreich ab Dezember

schwerpunkt-digitalisierung-logoEine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.

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Dienstrecht (4): „Vorrückungsstichtag“ wird aus dem Rechtsbestand der 2. Republik entfernt

Fachgruppe DienstrechtNachdem die Bemühungen der Bundesregierung, die Folgen der Alterdiskriminierung kostengünstig zu beseitigen, zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert sind, hat der Nationalrat zur „Umgehung“ der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes am 10. November 2016 ein neues Besoldungsrechtsanpassungsgesetz beschlossen. 

Durch dieses Gesetz wird rückwirkend mit 1. Februar 1956 (Gehaltsgesetzes 1956) bzw. mit 1. Juli 1948 (Vertragsbedienstetengesetzes 1948) der „Vorrückungsstichtag“ aus dem historischen Rechtsbestand   der zweiten Republik vollständig entfernt.

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Dienstrecht (3): Auch das Land Wien muss Vorrückungsstichtage neu berechnen

Fachgruppe DienstrechtNach dem Vorbild des Bundes hatte das Land Wien mit der Dienstrechtsnovelle 2015, LGBl. für Wien Nr. 28/2015, den Versuch unternommen, eine Neuberechnung des Vorrückungsstichtages zur Beseitigung der Altersdiskriminierung zu unterbinden.

Dazu wurden die Bestimmungen über die bisherige Vordienstzeitenanrechnung und den Vorrückungsstichtag außer Kraft gesetzt. Demgemäß wurden vom Magistrat der Stadt Wien Anträge auf Neufestsetzung des historischen Vorrückungsstichtages als unzulässig zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Wien hat diese Entscheidungen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den bundesgesetzlichen Regelungen gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG aufgehoben, es wurde aber die Revision zugelassen (VGW-171/053/14221/2015).

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Mindestsicherung: Niederösterreich beschließt Deckelung der Ansprüche

StandardNach dem Land Oberösterreich hat jetzt auch das Land Niederösterreich eine Kürzung der Mindestsicherung beschlossen.

Und so wie im Fall der oberösterreichischen Lösung  gibt auch gegen die niederösterreichische Regelung verfassungsrechtliche Bedenken: Die geplante 1500 Euro-Deckelung könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, meinten etwa der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal.

Öhlinger in der „Presse“:  „Eine starre Grenze verstößt gegen den Gleichheitssatz“. Auch die geplante Bestimmung, wonach die Höhe der Mindestsicherung bei Aufenthaltsdauern in Österreich unter fünf Jahren (innerhalb der letzten sechs Jahre) reduziert ausgezahlt werden soll, hält er für bedenklich.

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Europaweite Online-Umfrage über die Rahmenbedingungen richterlicher Arbeit

encjDas  “European Networks of the Councils for the Judiciary- ENCJ“, an der Österreich mangels eines „Rats der Gerichtbarkeit“ nur als Beobachter teilnimmt, hat eine europaweite Online-Umfrage zu den Rahmenbedingungen der richterlichen Arbeit (versuchte Einflussnahmen, Arbeitsbelastung, Ressourcen etc.) gestartet.

Eine erste, in kleinerem Rahmen durchgeführte Befragung erbrachte dazu sehr erstaunliche Ergebnisse. In der nunmehr zweiten Runde sollen mehr Länder einbezogen und in den einzelnen Ländern zur Sicherung der Repräsentativität eine möglichst große Zahl von Richterinnen und Richtern um ihre Mitwirkung gebeten werden.

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Richter im Visier von staatsfeindlichen Personen

Reichsbürger, Freemen und andere selbsternannte souveräne Bürger haben bereits mehr als ein Dutzend Richter mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe überzogen. Jetzt wird befürchtet, dass sie bald versuchen, diese Forderungen mittels Exekutionstitel einzutreiben. Hier den Beitrag in orf.at lesen… Siehe auch: Ein Wiesbadener Richter soll fürs Recht büßen

Stellungnahme zu Berichten über „politnahe Bestellungen“ von Richterinnen und Richtern am Bundesverwaltungsgericht

  Der in den Printausgaben der Tageszeitung „Kurier“ in Beiträgen vom 18. und 19. Oktober 2016 kolportierte Vorwurf, die Auswahl der neuen RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht sei eine „politnahe Bestellung“  gewesen, ist schwerwiegend. Er ist geeignet, die Wahrnehmung dieses Gerichtes als unabhängige Rechtsschutzinstanz sowie die Akzeptanz der Entscheidungen dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit entscheidend zu beeinträchtigen. …

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