
Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der geltenden Fassung, werden Dienstposten für sonstige Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien (Landesverwaltungsrichterinnen und -richter) ausgeschrieben.
Das detaillierte Anforderungsprofil für Landesverwaltungsrichterinnen und -richter ist im Internet zu finden http://www.wien.gv.at/verwaltung/personal/jobangebote/index.html),
kann telefonisch (4000 – 76252), postalisch (Frau Mag.a Anna Goldschmidt, Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Personalwirtschaft und Personalentwicklung, 1010 Wien, Bartensteingasse 9, 4. Stock) oder per E-Mail (anna.goldschmidt@wien.gv.at) angefordert werden bzw.
ist in der Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Personalwirtschaft und Personalentwicklung, 1010 Wien, Doblhoffgasse 6,
4. Stock, Zimmer 441, erhältlich.
In drei europäischen Staaten ist aktuell der Notstand („State of emergency“) verhängt: In der Ukraine, in der Türkei und in Frankreich. Damit gelten für rund 190 Millionen Menschen die Rechtsschutzgarantien der EMRK gemäß Art 15 der Konvention nur mehr eingeschränkt.
Vor genau einem Jahr lautete der Titel des Editorials „Elektronischer Akt – Fluch oder Segen?“ und habe ich damals versucht, die Anforderungen, die an die die digitale Aktenführung zu stellen sind, zu formulieren und fünf aus meiner Sicht sehr wesentliche Aspekte aufzuzeigen.
Die
Probleme beim Zugang zu Informationen und der Verwertung von Informationen stellen sich für Verwaltungsgerichte meist in zwei Bereichen: Entweder in Form von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die weder den übrigen Verfahrensparteien noch der Öffentlichkeit bekannt werden sollen oder in Form von Behördenakten und Dokumenten, die dem Gericht gar nicht oder nicht vollständig übermittelt werden oder die Aktenteile enthalten, die von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glücksspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.