Verbotene Warnung vor Polizeikontrollen: Gestern Lichthupe, heute Facebook

Die Webseiten der Gerichte des Kantons St.Gallen (Schweiz) können nicht nur als Beispiel für moderne und transparente Öffentlichkeitsarbeit dienen, sie sind auch eine Fundgrube für interessante Fälle.

So wurde vor dem Kreisgericht St. Gallen letzte Woche eine Strafsache betreffend „öffentliches Warnen vor behördlichen Kontrollen im Straßenverkehr“ behandelt. Das Besondere daran: Die Warnung vor der Polizeikontrolle erfolgte nicht mittels Lichthupe, wie dies schon wiederholt auch Gegenstand von Verwaltungsstrafverfahren vor den Höchstgerichten war, sondern mittels Facebook-Eintrags.

 

Das Posting auf Facebook lautete:

„Abtwil nochem Mc .D und Pneu Aple richtig A1 hets Znünibuebe mitere orange Ovi Fläsche die Hand….“  

Da die Polizisten während der Kontrolle  orange Stablampen verwendet hätten, welche in dem vom Beschuldigten gemachten Facebook-Eintrag vermutlich als „orange Ovi Fläsche“ beschrieben worden seien und die betreffende Facebook-Gruppe über ca. 29‘600 Mitglieder verfüge, sei die Übertretung als erwiesen anzusehen.

Der Richter schloss sich dieser Meinung, die Strafe von 200 Franken wurde bestätigt.

 

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