Im Zuge der sogenannten „Westlösung“ haben die Bundesländer Tirol und Vorarlberg Anfang dieses Jahres Kürzungen bei den Mindestsicherungssätzen für Kinder und eine Begrenzung der Wohnkosten beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist in Vorarlberg am 1. Juli in Kraft getreten.
Laut dem Vorarlberger Landesvolksanwalt ist es mit den neuen Höchstgrenzen praktisch unmöglich geworden, eine Wohnung zu finden. Mindestsicherungsbezieher, deren Miete über der Höchstgrenze liegt, müssen die Differenz aus ihrem Lebensunterhalt bezahlen. Besonders bedenklich werde es, wenn die Staffelung von Lebensunterhalt und Wohnungsaufwendung zusammen eine Reduktion von über 20 Prozent ergäbe. Das Höchstgericht habe schon einmal entschieden, dass dies verfassungswidrig sein kann.
Das Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ wird vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht und vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU veranstaltet.
In Europa gilt Estland als einer der Vorreiter der digitalen Verwaltung. Doch nun muss der Baltenstaat kurz vor dem geplanten EU-Digitalgipfel Ende September ein 


Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass auch Verwaltungsgerichte verpflichtet sind, gesetzwidrig kundgemachte Verordnungen anzuwenden. Hat ein Verwaltungsgericht Bedenken gegen die rechtmäßige Kundmachung einer Verordnung, hat deren Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof zu erfolgen. Bis zur Aufhebung der Verordnung durch den VfGH ist diese für jedermann verbindlich (VfGH 28.06.2017, V 4/2017).
Die richterlichen Interessensvertretungen hatten sich im April dieses Jahres aufgrund einer Reihe von Artikeln in der Tageszeitung „Kurier“ mit einer Beschwerde an den
Es begann als „VW-Skandal“ im September 2015