Das Symposion „Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit“ wird vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht und vom Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU veranstaltet.
Wissenschaftliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht – WU Wien
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang
Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht – WU Wien
Betroffen davon seien rund 700.000 ID-Karten, wie das staatliche Amt für Informationsdienste mitteilte. Theoretisch erlaubt das Leck die Verwendung der elektronischen Identität „eID“, ohne im Besitz der dazugehörigen Karte zu sein. Auch die PIN-Abfrage lässt sich umgehen. Bislang gebe es aber keine Hinweise darauf, dass es zu einem Missbrauch oder zum Diebstahl irgendeiner digitalen Identität gekommen sei.
Eine Gerichtspräsidentin rüffelt einen Richter für sein gemächliches Arbeitstempo – er versteht das als Aufruf zu schludrigen Urteilen. Der Bundesgerichtshof hat einen heiklen Fall im Kollegenkreis zu entscheiden.
„Machen Sie mal schneller.“ Den Satz bekommen viele Arbeitnehmer zu hören. Und nicht selten lautet die Antwort: „Dann bin ich aber nicht so gründlich“. Führen Richter und ihre Vorgesetzten so ein Gespräch, ist der Streit allerdings politisch heikel. Richter in einer Demokratie sollen unabhängig entscheiden, und wenn sie zur Urteilsfindung einen Zeugen noch ein drittes Mal befragen wollen, dann dauert es eben länger.
Auf der anderen Seite: Praktisch alle Gerichte geben an, unter Überlastung zu leiden. Verfahren plätschern oft über Jahre dahin, für Außenstehende ist das oft nicht nachvollziehbar.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich ein Verfahren, das sich nun auch schon wieder lange hinzieht, und in dem der klagende Richter nun auf einen Etappensieg hoffen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am Donnerstag zwar noch kein Urteil. Er ließ aber durchblicken, dass er an den Feststellungen der Vorinstanz zweifelt:
Ärzte, Gastronomen oder Hoteliers sind längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland will nun die Webseite „richterscore.de“ zum Bewertungsportal für die Justiz aufsteigen.
Dort wird Anwälten seit Mai 2016 die Möglichkeit gegeben, Richter zu beurteilen. Angeboten werden verschiedene Kategorien wie Raschheit der Verfahren, Objektivität, Rechtskenntnisse und Verhandlungsstil. Anwälte, die eine Bewertung abgegeben wollen, müssen sich mit Namen, E-Mail-Adresse und dem Zulassungsjahr registrieren lassen.
Während des G20-Gipfels in Hamburg war Journalisten wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig die bereits erteilte Akkreditierung für die Berichterstattung entzogen worden. Jetzt hat das Bundeskriminalamt (BKA) in einigen Fällen Auskunft erteilt.
Die Sicherheitseinschätzungen der Behörden basierten auf teilweise falschen, unter Umständen sogar verfassungswidrigen Einträgen in Verbunddateien.
Diese Datenbanken beruhen auf Bestimmungen im sogenannten „BKA“ – Gesetz, die es der Behörde erlauben, Delikte auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung zu speichern. Rechtliche Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Negativprognose, bei der in jedem Einzelfall begründet werden müsse, warum von jemandem künftig Straftaten zu erwarten sei.
Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass auch Verwaltungsgerichte verpflichtet sind, gesetzwidrig kundgemachte Verordnungen anzuwenden. Hat ein Verwaltungsgericht Bedenken gegen die rechtmäßige Kundmachung einer Verordnung, hat deren Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof zu erfolgen. Bis zur Aufhebung der Verordnung durch den VfGH ist diese für jedermann verbindlich (VfGH 28.06.2017, V 4/2017).
Begründet wird der Judikaturwechsel im Wesentlichen mit der Einführung der Verwaltungsgerichte und deren reformatorischer Entscheidungsbefugnis. Bei Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtslage bestehe die Problematik dahingehend, dass die Verwaltungsbehörde gemäß Art. 18 B-VG (auch) die fehlerhaft kundgemachte generelle Norm anzuwenden habe, das im Beschwerdefall angerufene Verwaltungsgericht hingegen nach der bestehenden Rechtsprechung zu Art. 89 B-VG gehalten sei, diese generelle Rechtsnorm außer Acht zu lassen und dementsprechend (regelmäßig in der Sache selbst) zu einer anderen Entscheidung zu kommen.
Die richterlichen Interessensvertretungen hatten sich im April dieses Jahres aufgrund einer Reihe von Artikeln in der Tageszeitung „Kurier“ mit einer Beschwerde an den Österreichischen Presserat gewandt.
Neben der pauschalen Verunglimpfung des Bundesverwaltungsgerichts als „Schmalspurgericht“ und „Bundesversorgungsgericht“ wurde insbesondere gerügt, dass in der Berichterstattung über die Entscheidung des Gerichts zur „Dritten Piste“ des Flughafens Wien die beteiligten Richter namentlich bloßgestellt und öffentlich des Amtsmissbrauchs bezichtigt wurden.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, warnt in einem Interview in der „Presse“ vor dem schrankenlosen Zugriff gewählter Mehrheiten auf Verfassungsgerichte, wie er in Polen erfolgt – und sorgt sich wegen möglicher neuer Überwachungsmaßnahmen. Außerdem äußert er sich zur Kritik namhafter Experten am Erkenntnis des VfGH, mit der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Dritte …
Es begann als „VW-Skandal“ im September 2015 in den USA: Volkswagen und Audi hatten eingestanden, bei Diesel-Pkw Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt zu haben. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DHU) vermuteten bald schon, dass VW und andere Autohersteller auch in Europa diese Abschalteinrichtungen einsetzten. Beweise dafür gab es jedoch nicht.
Unterlagen wurden geschwärzt
Daher verlangte die DHU unter Berufung auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht in die Korrespondenz zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen. Diesem Antrag wurde schließllich vom Verwaltungsgericht Schleswig Folge gegeben und im März 2016 der DHU das Recht auf Akteneinsicht zugesprochen. Allerdings war Volkswagen nicht mit einer Offenlegung einverstanden und so erhielt die DUH vom Verwaltungsgericht die 581-seitige VW-Akte zur Einsicht – in komplett geschwärzter Form.
Die Begutachtungsfrist für das von Justizminister Brandstetter und Innenminister Sobotka vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist gestern zu Ende gegangen.
Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen aber auch wegen der laufenden Übersiedlung des Parlaments ist mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage zu rechnen.
Warnung vor Beeinträchtigung der Grundrechte
Der Gesetzesentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur Überwachung verschlüsselter WhatsApp- oder Skype-Nachrichten auch eine Reihe von anderen Befugnissen, die Bürgerrechtsorganisationen als „massive Einschränkung von Rechten“ wahrnehmen. Dazu zählen neben der Verwendung von Schadsoftware durch den Staat – Stichwort „Bundestrojaner“ – etwa der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung, eine abgewandelte Form der „allgemeinen“ Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze), eine Vollüberwachung aller Autofahrer sowie die Abschaffung anonymer Wertkarten. Laut dem Gesetzesvorschlag wird die Polizei zudem befugt, „personenbezogene Daten (…) auch an (..) Menschen weiterzugeben, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken.“
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