Ärzte, Gastronomen oder Hoteliers sind längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland will nun die Webseite „richterscore.de“ zum Bewertungsportal für die Justiz aufsteigen.
Dort wird Anwälten seit Mai 2016 die Möglichkeit gegeben, Richter zu beurteilen. Angeboten werden verschiedene Kategorien wie Raschheit der Verfahren, Objektivität, Rechtskenntnisse und Verhandlungsstil. Anwälte, die eine Bewertung abgegeben wollen, müssen sich mit Namen, E-Mail-Adresse und dem Zulassungsjahr registrieren lassen.
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Bewertung durch alle
In den USA findet eine Bewertung richterlicher Tätigkeit im Internet – bedingt durch die Wahl der Richter auf regionaler Ebene – bereits seit längerem statt. Die einzelnen Bundesstaaten haben dazu eigene Evaluierungsprogramme entwickelt, an denen sich alle beteiligen sollen, die mit dem Gericht Kontakt hatten.
Verfahrensparteien genauso wie Zeugen, Laienrichter oder Anwälte. Die Beurteilungskommissionen („Commission on Judicial Performance Review“) veröffentlichen über die Ergebnisse der Beurteilungen jährliche Berichte (Judicial Performance Reports) in denen Punkte vergeben werden und festgestellt wird, welcher Richter die Standards erfüllt hat und welcher nicht.