
Knappe Ressourcen, zu viele Verfahren, zu wenige Richter. Dieses Problem hat auch die Schweiz.
Die Lösung: Sogenannte Strafbefehle, das bedeutet „abgekürzte“ Verfahren zur Verhängung nicht nur von Geldstrafen, sondern auch von Freiheitsstrafen. Herr des Verfahrens ist ausschließlich der Staatsanwalt, eine Anhörung des Beschuldigten findet nicht statt. Rund 90% der Strafverfahren sollen in der Schweiz bereits so erledigt werden.
Der Appellationsrichter und Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber warnt in einem Beitrag im Schweizer Fernsehen, dass die Schweizer Justiz ein Problem mit den Strafbefehlen hat: «Es ist eben relativ selten, dass gegen einen Strafbefehl Einsprache erhoben wird. Und es gibt einige empirische Studien die belegt haben, dass es unter den nicht angefochtenen Strafbefehlen viele Fehlurteile gibt.»
Fixe „Tarife“ für Strafzumessung
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat sich in seinem 

