Die Reform des Dublin-Systems, das bestimmt, wer in der EU für einen Asylantrag zuständig ist, soll bereits in den nächsten Monaten erste Ergebnisse bringen. Das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wird zur vollen EU-Asylagentur ausgebaut.
Die neue Behörde soll die Mitgliedstaaten bei Problemen unterstützen und dafür sorgen, dass sich Kriterien und Gesetze zur Entscheidung über den Schutzstatus eines Asylbewerbers EU-weit angleichen. Auch die Leistungen und Mindeststandards für Asylbewerber in den EU-Ländern sollen sich angleichen.
Die Entscheidung über einen Asylantrag selbst bleibt aber weiterhin bei den Nationalstaaten, ein gemeinsames EU-Asylgesetz gibt es daher noch nicht.