Am 7. März 2019 fand im Albert Schweitzer-Haus ein Vortrag von Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der JKU Linz, zum Thema „Die Justiz im Spannungsfeld des öffentlichen Interesses“ mit anschließendem Podiumsgespräch statt.
Ein Veranstaltungsbericht von Wolfgang Helm
Podiumsteilnehmer waren Friedrich Forsthuber (Präsident des LG Strafsachen Wien), Nina Horaczek (Politologin und Falter-Redakteurin) und Christian Pilnacek (Generalsekretär im Justizministerium), sowie als Moderatorin Susanne Reindl-Krauskopf (Professorin für Strafrecht an der Universität Wien).
Birklbauer legte dar, dass der Einfluss öffentlicher Diskussion auf richterliche Entscheidungen – insbesondere was das Strafmaß betrifft – nachweisbar ist: So können Richterinnen und Richter versucht sein, medialem Druck in dieser Richtung nachzugeben, oder einem Regierungsvorhaben zur Erhöhung der Mindeststrafen bereits im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen. Letzteres mit gutem Grund, da erhöhte Mindeststrafen erwiesenermaßen keine präventiven Effekte haben, aber den richterlichen Spielraum vermindern, in Fällen besonders geringen Verschuldens Einzelfall-gerechtigkeit zu üben. Besonders kritisch seien richterliche Prognoseentscheidungen, da Prognosen immer unsicher seien, aber auch bei Fehlschlag in der Öffentlichkeit vertreten werden müssen, wenn sie gesetzmäßig getroffen worden sind.
Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.


ÖVP-Justizminister Josef Moser hat sich zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden.
Das Sicherheitspolizeigesetz ermöglicht präventive Maßnahmen gegen Personen, welche im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung bereits gewalttägig waren oder gegen das Verbotsgesetz oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben.
Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (aktualisierte 2., überarbeitete Auflage)