Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, fürchtet um die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte in Ungarn.
Insbesondere äußerte der Sonderberichterstatter Bedenken in Bezug auf die weitreichenden Befugnisse des Justizministers bei der Ernennung und Beförderung von Verwaltungsrichtern, bei der Festlegung und Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Verwaltungsgerichte und bei der internen Organisation der regionalen Verwaltungsgerichte. „Wenn die neuen Rechtsvorschriften in ihrer derzeitigen Form umgesetzt werden, würde dies die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn untergraben, da sie den Weg für die politische Einflussnahme der Regierung auf die tatsächliche Zusammensetzung und Funktionsweise der neuen Verwaltungsgerichte ebnet“, so García-Sayán.
Der Sonderberichterstatter forderte die Regierung Ungarns auf, seiner Mitteilung innerhalb von 60 Tagen nachzukommen. Bislang hat er keine Antwort erhalten.
Im März 2019 hatte die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) eine Stellungnahme zum neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit verabschiedet. Im November 2018 erklärte der Justizminister, dass er die Stellungnahme der Venedig-Kommission bewerten und gegebenenfalls Korrekturen an dem Gesetz vornehmen werde.
Nach einer Berechnung der ARGE-Daten, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz mit Sitz in Wien, sind alle Österreicherinnen und Österreicher bei etwa 400 bis 500 Datenverarbeitern registriert. Persönliche Informationen seien also in Form von Datensätzen von diesen Stellen erfasst und gespeichert worden, sagt der Vorstand der ARGE-Daten, Hans Zeger.
Das Vorreiterland in Sachen Digitalisierung setzt bereits in 13 staatlichen Verwaltungsbereichen auf Algorithmen statt Menschen. Bringt KI in der Justiz mehr Fairness?
In einem Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Hrn Timmermans, berichtet die
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