Das digitale Jahr 2019 (2)

Ab Jänner: Elektronische Beweismittel 

Mit der E-Evidence-Verordnung will die EU sicherstellen, dass elektronische Beweismittel europaweit eingeholt werden können. Etwa könnten Strafverfolgungsbehörden aus Österreich von einer Firma in Deutschland Auskunft verlangen, ohne dass der deutsche Staat benachrichtigt werden muss. Die EU-Staaten haben sich bereits geeinigt, nun wird im EU-Parlament verhandelt. (Siehe dazu auch: Soziale Netze sollen „elektronische Beweismittel“ liefern)

Ab Jänner: Uploadfilter für Terrorinhalte

Die EU will terroristische Inhalte aus dem Netz schaffen. Dabei sollen einerseits Uploadfilter, die solche automatisiert erkennen, eingesetzt werden. Andererseits müssen Plattformen sie innerhalb einer Stunde nach der Aufforderung einer Behörde entfernen.

Die EU-Innenminister haben den Plänen bereits zugestimmt, nun beginnen auch hier die Verhandlungen im Parlament.

Frühjahr: Transparenzdatenbankgesetz-Novelle soll Qualität steigern

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Das digitale Jahr 2019 (1)

Im Jahr 2018 standen die digitale Autobahnvignette, das Unfallmeldesystem E-Call, die digitale Identität, digitale Behördenwege, das zentralisierte Datenregister, das Transparenzregister (gegen Geldwäsche), die biometrische Einreisekontrolle und anderes mehr auf der Agenda der Regierung. (Siehe dazu: Das digitale Jahr 2018)

(Ergänzungen zu „Vermummungsverbot, Uploadfilter: Was 2019 netzpolitisch auf Österreich zukommt “ von Muzayen Al-Youssefderstandard.at)

Auch im Jahr 2019 wird die Digitalisierung vieler Lebensbereiche weiter Gestalt annehmen. Hier ein Überblick über bevorstehende Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ab Jänner: Teilautonomes Fahren

Mit einer Novelle zur „Automatisiertes Fahren Verordnung“ ( AutomatFahrV)  wird  es  in Österreich künftig erlaubt sein, Einparkhilfen zu verwenden, für die der Lenker nicht im Fahrzeug sitzen muss.

Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkws (Klasse M1).

Ab Jänner: Wertkarten-SIMs müssen registriert werden

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FÜNF JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT IN ÖSTERREICH – EINE BILANZ

von Siegfried Königshofer

 (Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Beitrages, der für den „Menschenrechtsbefund 2018“, der Österreichischen Liga für Menschrechte verfasst wurde.)

Die als „Jahrhundertreform“ bezeichnet Einrichtung der Verwaltungsgerichte durch die B-VG Novelle 2012 brachte die längst überfällige Modernisierung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht wie er in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits Standard ist. Ein Entwicklung, die vor allem auf die Beschlussfassung der  EU-Grundrechtecharta durch das Europäische Parlament im Jahr 2002 zurückzuführen ist, welche – als Vorauswirkung – alle Beitrittswerber ab dem Jahr 2004 verpflichtete, einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen einzurichten.[1] Und es war auch der Streit der beiden Höchstgerichte öffentlichen Rechts über die Auslegung von Art 47 der EU-Grundrechtecharta in UVP-Verfahren, welcher die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in Österreich ganz wesentlich beschleunigte.

Seit 5 Jahren arbeiten die Verwaltungsgerichte nun. Ein geeigneter Zeitpunkt, eine erste Bilanz zu ziehen.

Hohe Akzeptanz, hohe „Rechtsmittelfestigkeit“ der Entscheidungen

 

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Hält ein mutiger EU-Gerichtshof die Europäische Union zusammen?

Thomas Jaeger, Professor für Europarecht (Universität Wien)  im „Standard“ über die Polykrise der EU und wie der Europäische Gerichtshof einigend wirkt

Vor gut zwanzig Jahren hätte ich, hätten Fachkollegen auf die Frage „Was eint Europa?“ geantwortet: die gemeinsamen Werte, auf die sich die Union gründet. Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) listet sie auf, etwa die Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte und vieles mehr.

Frei von ethnischem, geografischem, historischem oder religiösem Dünkel, inklusiv statt exklusiv. In jenen Jahren der „EU-Phorie“, zwischen dem Fall der Berliner Mauer 1989 und der Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrags bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden 2005, in die auch der österreichische EU-Beitritt von 1995 fällt, schienen die Bäume der Integration in den Himmel zu wachsen. Die Schäden von 200 Jahren Nationalismus in Europa, vor allem in den Köpfen, schienen überwunden.

Polykrise der EU mit Brexit als Super-GAU

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VfGH Judikatur / Überprüfungspflicht des Betretungsverbots

Mit Erkenntnis vom 25.9.2018, G 414/2017, hat der VfGH einen gegen § 38a Abs. 6 SPG gerichteten Gesetzesprüfungsantrag abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Wien hatte gegen die mit BGBl. I Nr. 152/2013 geänderte Fassung des § 38a Abs. 6 SPG verfassungsrechtliche Bedenken geäußert: Während  die Sicherheitsbehörde in der Erstfassung verpflichtet worden war, durch ihre Organe verhängte Betretungsverbote binnen 48 Stunden ex nunc zu überprüfen, bezog sich diese Prüfungspflicht jetzt nur mehr auf den Zeitpunkt der Verhängung, also ex tunc.

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RZ Editorial 12/18: Die Ruhe vor dem Sturm?

2018 war ein hartes, schwieriges Jahr für die österreichische Justiz.

von Mag. Christian Haider

 

Das heurige Frühjahr war in der gesamten Justiz von der Sorge geprägt, dass die massiven Einsparungen im Justizbudget das Funktionieren der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen oder gar gefährden könnten. Auch wenn die von allen Bedienstetengruppen getragenen Proteste Erfolg zeigten und die schlimmsten Spitzen ab geschliffen werden konnten, blieb dennoch ein harter, spürbarer Sparkurs bestehen, der nach wie vor negative Auswirkungen zeigt, trotz aller Bemühungen, die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen.

Leider besteht kein Grund, die Einschätzungen aus dem Frühjahr neu zu bewerten oder zu revidieren.

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Judikatur VfGH / Burgenländische Mindestsicherung teilweise verfassungswidrig

Teile der burgenländischen Mindestsicherung sind verfassungswidrig, das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt. Die Deckelung pro Haushalt und die Wartefrist werden aufgehoben.

Das burgenländische Mindestsicherungsgesetz wurde im März 2017 mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Teilen der Liste Burgenland im Landtag beschlossen. (Siehe dazu: Burgenland kürzt und deckelt).

Fixbetrag für Deckelung unzulässig

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Judikatur VfGH / Oberösterreichische Mindestsicherung großteils verfassungskonform

Das  LVwG Oberösterreich hatte Zweifel gehegt, ob die Leistungsdeckelung für  Haushaltgemeinschaften im oberösterreichischen Gesetz sachlich  gerechtfertigt und damit verfassungskonform ist.

Dies vor dem  Hintergrund  der  Rechtsprechung  des  Verfassungsgerichtshofs,  wonach  der Fokus in einem System der sozialen Sicherheit am individuellen Bedarf liegt (Siehe dazu: LVwG Oberösterreich zweifelt an der Verfassungskonformität der Deckelung)

Kein Fixbetrag für Deckelung

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Judikatur VfGH / Doppelstaatsbürger: Türkische „Wählerevidenzliste“ ist kein taugliches Beweismittel

(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)

Die türkischen „Wählerevidenzliste“ ist kein taugliches Beweismittel, da Herkunft und Authentizität dieses Datensatzes ungeklärt sind. Behörden und Gerichte trifft die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes. Das Überwälzen der Beweislast auf den Betroffenen verbietet sich aus verfassungsrechtlicher Sicht ( VfGH 11.12.2018, E 3717/2018).

Das Verwaltungsgericht Wien war im Anlassfall davon ausgegangen, dass der fragliche Datensatz den Inhalt einer türkischen „Wählerevidenzliste“ im Hinblick auf in Österreich bzw. in Wien Wahlberechtigte und damit türkische Staatsangehörige wiedergibt. Inhalt und Form einer solchen Wählerevidenzliste war für das Verwaltungsgericht, wie insbesondere die im Zuge des Ermittlungsverfahrens eingeholten Stellungnahmen der zuständigen Bundesminister ergaben, aber nicht feststellbar.

Der Verfassungsgerichtshof stellte dazu fest, dass damit ein Ergebnis des Verfahrens unterstellt wird, das im Verfahren gerade nicht geklärt werden konnte. Vielmehr ergibt das Verfahren unstrittig, dass der Datensatz nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar ist. Die mangelnde Authentizität und die ungeklärte Herkunft der Inhalte dieses Datensatzes, die festgestelltermaßen dem schreibenden Zugriff von wem auch immer offen standen, schließen es von vorneherein aus, dass dieser Datensatz für die Zwecke des § 27 Abs. 1 StbG im Hinblick auf den Beschwerdeführer ein taugliches Beweismittel darstellt. (Siehe dazu: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters)

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LVwG Steiermark: Fragwürdige Beförderung eines Richters

Für einiges Rumoren sorgt laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ die Beförderung eines Richters am Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Durch eine Anfrage an den Steirischen Landtag war hervorgekommen, dass ein Richter des Gerichtes – ohne dienstrechtliche Grundlage – zum Hofrat ernannt worden war.

Ernennung als „Belohnung“

Diese Ernennung erfolgte laut dem zuständigen Landesrat Christopher Drexler „ad personam“ auf Grund der Leistungen des betroffenen Bediensteten. Diese „hervorragenden Leistungen“ seien aber nicht am Landesverwaltungsgericht, sondern im vorangegangenen Aufgabengebiet im Landesdienst erbracht worden.

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