Wenn der Klimawandel zur Fluchtursache wird

Laut einer aktuellen Studie besteht für die Jahre 2011 bis 2015 eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht. 

Ein Forscherteam rund um den Volkswirt Jesús Crespo Cuaresma analysierte dazu Asylanträge aus 157 Ländern und verglich diese mit Klimabedingungen und Kriegstoten in den jeweiligen Herkunftsländern. „Die Studie macht deutlich, dass die wachsende Zahl an Dürreperioden und Wasserknappheit Konflikte und Krisen verstärken“, sagt Crespo Cuaresma.

Vor allem für die Zeit zwischen 2011 und 2015 würde es eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht geben, sagt der Wissenschaftler. Das würde natürlich nicht ausschließen, dass es auch vor dieser Periode einen Zusammenhang zwischen den Phänomenen gab, dieser war jedoch „nicht systematisch“.

Syrienkrieg ging Dürreperiode voraus

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Bundesverwaltungsgericht: Arbeitsbelastung weiter massiv gestiegen

Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichts weist allein für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.1.2018) einen Neueingang von knapp 42.000 Verfahren aus, das sind um 50% mehr Verfahren als im Jahr davor.

Diese Entwicklung ist auf die überdimensionale Steigerung der Verfahren im Bereich Fremdenwesen und Asyl zurückzuführen ist. Drei von vier Beschwerdefällen betreffen diese Rechtsbereiche.

Obwohl von den 219 Richterinnen und Richtern im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 29.200 Verfahren abgeschlossen werden konnten – das ist ein Plus von 22,7 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 – ist die Zahl offener Verfahren auf rund 35.000 Verfahren weiter gestiegen. Trotz der stetig anwachsenden Zahl an Verfahrensabschlüssen steigt aber nicht nur die Anzahl der offenen Verfahren, sondern auch die damit verbundene durchschnittliche Verfahrensdauer kontinuierlich an.

Bei Einrichtung des Gerichtes im Jahr 2014 war von einer deutlich geringeren Arbeitsbelastung gerechnet worden. So wurden vor fünf Jahren bloß rund 20.000 Fälle verzeichnet.

Personelle Aufstockung notwendig

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Auswahlverfahren abgebrochen

Das Verfahren zur Neubesetzung des Präsidentenamts am Landesverwaltungsgericht (LVwG) startet neu. Das hat die rot-blaue Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Regierung folgt einer Empfehlung der Objektivierungskommission, die seit Juli 2018 Kandidaten für die Nachfolge des amtierenden LVwG-Präsidenten Manfred Grauszer gesichtet und befragt hatte.

Aber statt eine mit einem Reihungsvorschlag verbundene Empfehlung an die Regierung zu senden, die den unbefristeten Top-Job vergibt (Mindestgehalt: 6.008,90 Euro brutto), empfiehlt die mehrheitlich aus weisungsgebundenen Landesbeamten bestehende fünfköpfige Kommission unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidenten Karl Mitterhöfer nun den „Abbruch“ des bisherigen Verfahrens und die Neuausschreibung. Auch das Gesetz, in dem das Bestellungsverfahren geregelt ist, solle überarbeitet werden.

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Solidarität mit Rechtsanwälten*innen sowie Richtern*innen in der Türkei

Der Präsident der Türkischen Richtervereinigung wurde letzten Freitag zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Strafverfahren – welches von einigen Richter/innen-Kollegen der Vereinigungen beobachtet wurde – war in keiner Weise ein rechtsstaatlich geführtes Verfahren.

Anbei ist die Stellungnahme der 4 Richtervereinigungen („Plattform für eine unabhängige Justiz in der Türkei“) dazu.

Die österreichische Plattform für die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei lädt ein zur Pressekonferenz

 Zeit: Donnerstag, 24. Jänner 2019, 10.00 Uhr

Ort:  Pressezentrum des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC),

        1010 Wien, Blutgasse 3

 

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Umweltrecht: Unsichere Zukunft der Umweltanwaltschaften

Die 2019 nötigen Gesetzesnovellen gehen in sehr unterschiedliche Richtungen. Die Verunsicherung unter Österreichs Landesumweltanwaltschaften ist groß.

Grund dafür ist die Ende 2018 im Nationalrat beschlossene Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP). Der Bund setzt damit die schon 2005 ratifizierte, aber jahrelang verzögerte Aarhus-Kovention um, die der Öffentlichkeit und damit auch NGOs mehr Beteiligung in Umweltverfahren zusichert.

Weil Naturschutz in Österreich Ländersache ist, bedarf es zur Umsetzung der Novellierung aller neun Natur- und Landschaftsschutzgesetze. „Die soll 2019 erfolgen, aber wir wissen nicht genau, wann, und sind auch inhaltlich nicht eingebunden“, sagt Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer.

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Betteln verbieten – nicht so einfach

Im September 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot in der Innenstadt von Bludenz auf, da das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot von der Stadtvertretung nicht ausreichend begründet war (VfGH 22.09.2017, V 58/2017 ua).

Die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch hingegen wurde vom Verfassungsgerichtshof aktuell als rechtmäßig erachtet, da kein absolutes Verbot des stillen Bettelns erfolgte und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verblieben (VfGH 11.12.2018, V 19/2018 ua).

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Keine Nebentätigkeiten mehr für Verfassungsrichter?

©VfGH/Doris Kucera

Die NEOS  beantragen im Nationalrat ein Verbot für VfGH-Mitglieder andere Berufe auszuüben.

Bereits in der Vergangenheit sorgten politische oder wirtschaftliche Beziehungen von Richterinnen und  Richtern am Verfassungsgerichtshof immer wieder für Debatten. Der Nationalrat beschloss  daher Ende 2014 eine neue Transparenzregelung für das Höchstgericht:

Sämtliche Nebentätigkeiten von Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten bis zu Gutachtertätigkeiten müssen veröffentlicht werden. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

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Mindestsicherung (2): Richter fürchten Ansteigen der Kriminalität

Wenn die Mindestsicherung für verurteilte Kriminelle gestrichen wird, könnten diese zu weiteren Straftaten animiert werden

Richtervereinigung, Gerichte und Sozialarbeiter warnen wegen der Regierungspläne zur Reform der Mindestsicherung vor steigender Kriminalität in Österreich. Hintergrund: Straftätern, die zu mehr als sechs Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden, soll künftig für die Dauer der Freiheitsstrafe auch die Mindestsicherung gestrichen werden.

Experten halten von diesem Vorhaben der türkis-blauen Regierung allerdings wenig, wie aus dem derzeit laufenden Begutachtungsverfahren hervorgeht. Straftätern werde dadurch der Wiedereinstieg in ein geordnetes Leben und die Resozialisierung erschwert, der Rückfall in die Kriminalität werde wahrscheinlicher, so die Kritik.

Jeder fünfte Inhaftierte Sozialhilfebezieher

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Mindestsicherung (1): Breite Kritik an der neuen Sozialhilfe

Weniger Geld für Familien und Asylberechtigte: Diese Kernpunkte bei der Reform der Mindestsicherung stoßen bei Experten und sozialen Organisationen auf wenig Verständnis.

Bis heute, Donnerstag, läuft das Begutachtungsverfahren für das Sozialhilfegesetz, das die bisherigen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen soll. Viele Stellungnahmen liegen bereits vor – und sie fallen weitgehend kritisch aus. „Die neue Sozialhilfe kann die Armut nicht bekämpfen“, befindet beispielsweise die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von 40 sozialen Organisationen, die dem Gesetzesvorhaben ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Die Kritik im Überblick:

Ober- statt Untergrenze

Die Mindestsicherung heißt künftig wieder Sozialhilfe, schlicht weil es sich nicht mehr um eine Mindestsicherung handelt. Bisher haben die Länder sich auf gemeinsame Mindestsätze geeinigt, künftig gibt der Bund den Ländern starre Obergrenzen vor, wie viel sie maximal an Bedürftige auszahlen dürfen. Nach unten dagegen ist kein Netz eingezogen, den Ländern steht es offen, in ihrem Bereich deutlich weniger auszuzahlen. Damit wird aber auch ein wesentlicher Anspruch des Gesetzes nicht erfüllt, nämlich eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, so die Kritik. Und: Die Obergrenzen sind in einigen Bereichen deutlich niedriger als die bisherigen Untergrenzen.

Weniger Geld für Familien

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht Bewerbung zurück

In der vieldiskutierten Causa rund um die Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesverwaltungsgericht gibt es eine überraschende Wendung: Die Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht ihre Bewerbung zurück.

Das „Auswahlverfahren“ für die Präsidentenbesetzung war Gegenstand kritischer Berichterstattung in den Medien, da der Anschein einer „Freunderlwirtschaft“ bestehe. Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hatte mit scharfen Worten kritisiert, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen wollte. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)

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