RZ-Editorial 3/19: Fünf Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz

Wir stehen erst im ersten Quartal des Jahres 2019 und schon gehen in Österreichs Justiz die Wogen hoch. Noch ist die Diskussion um den „Sager“ des Herrn Innenministers zum Verhältnis von Politik und Recht, der sogar für eine Sondersitzung des Nationalrates erforderte, nicht verklungen, schon sorgt das Gerichtsurteil nach einer tödlichen Kuhattacke für helle Aufregung.

von Elisabeth Brunner

Das „Ende der Almwirtschaft“ wird heraufbeschworen, Politiker und andere Experten stellen sich eindeutig auf die „Seite der Bauern“. Ähnlich emotional wurde vor zwei Jahren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „Dritten Piste“ für den Flughafen Schwechat[1] diskutiert, wo „unwiederbringlicher Schaden“ für den Wirtschaftsstandort Österreich vorausgesagt wurde.

Während allerdings beim „Almurteil“ in erster Linie der Richter persönlich für das „Fehlurteil“ kritisiert wird, war das „Dritte Piste-Urteil“ gleich Anlass um das Verwaltungsgericht als „Schmalspurgericht“ und dessen Richter/innen als Richter/innen zweiter Klasse abzuqualifizieren.

Dazu passt dann, dass besonders die Verwaltungsgerichte auch wegen „nicht genehmer“ Besetzungsvorschläge der Personalsenate immer wieder im Blickpunkt einer kritischen Öffentlichkeit stehen. Von den Standesvertretungen wird seit langem eine Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge gefordert, was grundsätzlich auch zu befürworten ist. Die Standesvertretungen befassen sich seit geraumer Zeit in diesem Zusammenhang auch mit dem Thema „einheitliches Richterbild“ sowie Richteraus- und -fortbildung. Als Grundlage könnte man einerseits die Entschließung des Nationalrates[2] aber andererseits auch die intern und extern in verschiedener Intensität geführte Diskussion über Notwendigkeit und Inhalt eines „einheitlichen Richterbildes“ sehen. Auch der Bundesminister für Verfassung Reformen Deregulierung und Justiz hat in einem vor kurzem geführten Fernsehinterview die Implementierung eines Projektes angekündigt, das sich mit der Richterausbildung neu und so mit der Herbeiführung eines einheitlichen Richterbildes befassen soll.

Man gewinnt jedenfalls den Eindruck, dass erst mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz der Begriff des „einheitlichen Richterbildes“ Eingang in den alltäglichen juristischen Sprachgebrauch gefunden hat und dieser Begriff dermaßen wohlklingend und gleichzeitig nichtssagend ist, dass sich in der aktuellen Diskussion kaum ein Teilnehmer der Verwendung dieses Kompetenz ausstrahlenden Begriffes entziehen kann bzw möchte. Darüber hinaus ist aus der laufend geführten Diskussion auch der Konsens abzuleiten, dass offenbar ein „einheitliches Richterbild“ als notwendig erachtet wird. Je mehr ich mich jedoch mit diesem Begriff beschäftige, umso weniger wird mir dessen Bedeutung, Inhalt oder Nutzen klar.

Richterbild als Bild der Öffentlichkeit

 

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Dublin-Verfahren: EuGH erleichtert Abschiebung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Mängel im Sozialsystem stünden dem noch nicht entgegen, urteilte der Gerichtshof (Rechtssachen C-163/17, C-297/17, C-318/17, C-319/17, C-438/17).

Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und „extreme materielle Not“ drohe. Hintergrund sind mehrere Fälle, bei denen deutsche Gerichte den EuGH um Auslegung der EU-Asylregeln gebeten hatten.

Verhinderung von Rückführungen nur in Ausnahmefällen

Nach EU-Recht ist für einen Flüchtling grundsätzlich das Land zuständig, über das er erstmals in die EU gelangte. Menschenrechtler sehen die Aufenthaltsbedingungen und Lebensverhältnisse für Flüchtlinge in mehreren EU-Staaten aber als kritisch an. Zahlreiche Flüchtlinge in Deutschland machen daher geltend, eine Rückkehr in das Einreiseland sei unzumutbar und daher nun Deutschland für das Asylverfahren zuständig.

Nach den Urteilen ist das nicht ausgeschlossen, die Hürden sind aber hoch. Danach ist eine Rückführung in das Einreiseland erst dann unzulässig, wenn das Flüchtlinge „in eine Lage extremer materieller Not versetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstößt“.

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Sicherungshaft: Dachverband der Verwaltungsrichter weist Kritik am Bundesverwaltungsgericht zurück

Die Diskussion rund um die höchst umstrittene Einführung einer sogenannten „Sicherungshaft“ hat jetzt auch die Verwaltungsgerichte erreicht: Die Kritik  an diesem Vorhaben nützte Peter Pilz (Liste Jetzt) laut einem Bericht im „Standard“ dazu, das Bundesverwaltungsgericht, welches die Haftprüfung durchzuführen hätte, als „regierungsabhängiges Organ“ zu bezeichnen.

Die Richter an diesem Gericht seien nämlich  nicht im gleichen Ausmaß weisungsfrei wie ordentliche Richter.

Kritik unsachlich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) weist diese Aussage von Peter Pilz entschieden zurück.  Sollte sich die Politik zur Einführung der Sicherungshaft entschließen, könnten Verwaltungsrichter diese im selben Maße unabhängig überprüfen wie ordentliche Richter, sagte Sprecher Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof).

„Die öffentliche Debatte über die Sicherungshaft hat leider schon einen Kollateralschaden gefordert, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit“, meinte Thoma – und merkte zudem an, dass die Verwaltungsrichter die Sicherungshaft nicht gefordert hätten und auch keinen Eingriff in die Verfassung. Aber sollte die Politik sie mit der nötigen Mehrheit einführen, wäre eine unabhängige Kontrolle jedenfalls auch durch die Verwaltungsrichter gewährleistet.

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UVP-Verfahren Flughafen Wien:  VwGH gibt Klimaschützern teils recht – aber erlaubt dritte Piste

foto: apa/helmut fohringer

Die Auswirkungen der Flughafenerweiterung auf das Klima müssen berücksichtigt werden, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Doch: Emissionen sind nicht dem Flughafen zurechenbar

Der seit Jahren tobende juristische Streit um den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Wiener Flughafen hat in Österreich selbst ein Ende gefunden. Am Montag hat auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) grünes Licht für das Projekt gegeben und damit die Beschwerden diverser Bürgerinitiativen und Anrainer abgewiesen. Der innerstaatliche Instanzenzug in der Causa ist damit ausgeschöpft.

Der VwGH widmet sich in seiner Entscheidung der grundlegenden Frage, welche Bedeutung der globale Klimaschutz bei der Beurteilung des Großprojektes haben darf. Dabei kommt er zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall sehr wohl die gesamten Auswirkungen auf das Klima geprüft und abgewogen werden müssen. Damit widerspricht der Verwaltungsgerichtshof einer früheren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).

Aber zunächst zur Ausgangslage:

 

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Ausstellungen über Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat

DER VEREIN JUSTIZGESCHICHTE UND RECHTSSTAAT LÄDT EIN: Justizpalast 15.05. – 15.07.2019 Bezirksmuseum Josefstadt 04.09.2019 – 31.01.2020 Der Verein Justizgeschichte und Rechtsstaat lädt zu seiner Ausstellungen über Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat ein. Bestandsgarantien für den demokratischen Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte sind nur durch politische Bildung erzielbar, die die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze und der Zugehörigkeit …

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Gewerberecht: Für Wohnungsvermietung über Airbnb ist Gewerbeberechtigung erforderlich

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat entschieden, dass für die Vermietung von Ferienwohnungen über die Buchungsplattform Airbnb eine Gewerbeberechtigung notwendig ist.

Der Vermieter hatte zuvor einen entsprechenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz angefochten, die aufgrund des Fehlens der Berechtigung eine Geldstrafe über ihn verhängt hatte. Das LVwG hat die Höhe der Geldstrafe zwar herabgesetzt, die Beschwerde im Übrigen jedoch abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass für die kurzfristige Vermietung mehrerer Wohnungen zu touristischen Zwecken über Internetplattformen wie Airbnb eine Gewerbeberechtigung erforderlich sei.

Unterschied zu Privatzimmervermietern

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Steuerrecht: Digitalsteuer in der EU gescheitert

foto: apa/dpa/stefan jaitner

Internet-Konzerne wie Google und Facebook müssen für ihre Werbe-Einnahmen in der Europäischen Union auch künftig keine Steuern zahlen.

Die EU ist bei ihren Bemühungen um eine Digitalsteuer auf Onlinewerbung gescheitert. Dänemark, Schweden, Estland und Irland blockierten bei einem EU-Finanzministerrat in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag von Deutschland und Frankreich. Insbesondere Irland hatte fundamentale Bedenken geltend gemacht. Dort ist Facebook/Europa angesiedelt. Die EU will nun eine Lösung im Rahmen der Industriestaatenorganisation OECD verfolgen.

Finanzminister Hartwig Löger zeigte sich „enttäuscht“, dass sich Europa nicht einmal auf einen „Minimalvorschlag“ einige. Damit „tun wir nicht nur uns selber weh“, so Löger, sondern man sei auch enttäuschend für alle, die an einer internationalen Lösung arbeiteten. Selbst die USA und große internationale Konzerne wie Google und Amazon wünschten sich von der EU eine klare Linie und hätten keine Freude mit zersplitterten nationalen Lösungen. Auch der französische Finanzminister Bruno Le Maire kritisierte „eine verpasste Chance“.

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Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta: „Judging the Charta“

Das BMVRDJ führte gemeinsam mit dem Boltzmann Institut für Menschenrechte das EU-finanzierte Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta „Judging the Charta“ durch.

(Doris Obereder)

Nach Abschluss dieses Projektes hier die beiden wichtigsten Ergebnisse:

Eine Website mit praxisrelevanten Informationen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Hier gehts zur Webseite …

Die Website richtet sich hauptsächlich an Praktiker*innen, die mit konkreten Fällen arbeiten und nach Anleitungen suchen, ob und wie die Charta in den jeweiligen konkreten Fällen zur Anwendung kommen kann.

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Staatsbürgerschaft: Schwierige Aberkennungsverfahren bei „IS-Kämpfern“  

Doskozil: Die SPÖ stehe für eine Verfassungsänderung zu Verfügung. (Archivbild) – imago-images

Das Land Wien prüft in einem aktuellen Fall, ob einem österreichischen IS-Kämpfer die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann.

Laut einem Bericht im „Kurier“ soll jener IS-Kämpfer, der vor wenigen Tagen in Syrien festgenommen wurde, seine österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Der Wiener Bürgermeister habe die zuständige Magistratsabteilung beauftragt, den Fall zu prüfen. In Österreich ist nach der derzeitigen Rechtslage ein abgeschlossenes Entziehungsverfahren die notwendige Voraussetzung für die  Aberkennung der Staatsbürgerschaft.

Ex-lege-Aberkennung gefordert

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Zugang zu Umweltinformationen: Geheimhaltung der Glyphosat- Studien war rechtswidrig

Die umstrittenen Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters „Glyphosat“ müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids im Jahr 2017 verlängert hatte. Die Studien, welche die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hatte, wurden aber geheim gehalten.

Jetzt hat das EU-Gericht  der Klage von vier Europaabgeordneten Folge gegeben, welche auf Herausgabe der Studie geklagt hatten. Die Entscheidungen  der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs „Glyphosat“ verweigert wurde, werden für nichtig erklärt.  „Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Die EFSA hat dadurch, dass sie das öffentliche Interesse an der Offenlegung der verlangten Informationen nicht anerkannt habe, ihre Verpflichtungen aus den Art.2 und 4 der Verordnung Nr.1049/2001 und Art.41 der Verordnung Nr.178/2002 verletzt.

EuGH fordert transparente Verwaltung

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