Betteln verbieten – nicht so einfach

Im September 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot in der Innenstadt von Bludenz auf, da das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot von der Stadtvertretung nicht ausreichend begründet war (VfGH 22.09.2017, V 58/2017 ua).

Die Bettelverordnung der Stadt Feldkirch hingegen wurde vom Verfassungsgerichtshof aktuell als rechtmäßig erachtet, da kein absolutes Verbot des stillen Bettelns erfolgte und trotz der Verbote entsprechende bettelverbotsfreie Flächen selbst in der Innenstadt verblieben (VfGH 11.12.2018, V 19/2018 ua).

Diese Fälle und jene der Aufhebung der Bettelverbote in Salzburg oder der Steiermark zeigen, dass es für den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber nicht einfach ist, hier verfassungskonforme Lösungen zu finden.

Ein Beitrag der Rechercheplattform  „Addendum“ gibt einen österreichweiten Überblick über diese Problematik.

Hier den Beitrag lesen …

Siehe auch: Oberstes Verwaltungsgericht Schwedens hält lokales Bettelverbot für rechtens …

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