
Auf gerichtliche Anordnung muss Facebook „Hasspostings“ nicht nur für Nutzer in der EU unzugänglich machen oder löschen, sondern weltweit.
So der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer aktuellen Entscheidung (C-18/18).
Auch wortgleiche Äußerungen betroffen
Onlinedienste wie Facebook können gezwungen werden, bei für rechtswidrig erklärten Kommentaren weitere wortgleiche Äußerungen zu suchen und diese ebenfalls zu sperren oder zu löschen. Unter Umständen gilt dies sogar für Informationen sinngleichen Inhalts. Nach Auffassung des Gerichtshofs steht das EU-Recht entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen. Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung der Beiträge veranlasst werden.
Damit geht der EuGH über die Position des Generalanwalts hinaus, der sich ursprünglich dagegen ausgesprochen hatte, Facebook eine Pflicht aufzuerlegen, auch sinngleiche Kommentare dritter Nutzer zu löschen, hieß es in seinem Schlussplädoyer. Dies könne schon wegen der Kosten von Facebook nicht verlangt werden. Außerdem sei die Meinungs- und Informationsfreiheit in Gefahr, wenn Facebook zur Löschung solcher Drittkommentare verpflichtet würde.
Kein Verstoß gegen EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
32 Personen wurden in den letzten Wochen aus Gefängnissen in Dänemark entlassen. Die Verurteilungen basierten auf falschen Standortinformationen. Unschuldige wurden zu Unrecht verurteilt und Schuldige konnten dadurch vielleicht einer Strafe entkommen.
Der Nationalrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen in einem Entschließungsantrag dazu bekannt, in Österreich einen „Climate Emergency“, also Klimanotstand, zu erklären und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen.
Bericht von einer Studienreise (2)
Bericht von einer Studienreise (1)
Das LVwG Steiermark hegte berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der Strafbestimmungen des AVRAG im Zusammenhang mit der Arbeitskräftüberlassung, entschied der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren.
Kalifornien hat den Weg für ein Gesetz geebnet, das Folgen weit über den US-Bundesstaat hinaus haben könnte: Fahrdienstvermittler wie Uber und Essenszustelldienste müssen ihre Vertragsarbeiter künftig als Angestellte behandeln und ihnen alle entsprechenden Absicherungen zukommen lassen. Die Gig-Economy ist erschüttert.
Eine Trollfabrik in Polen scheint Personaldaten von politisch unliebsamen Richtern direkt aus dem Justizministerium bekommen zu haben