EU-Kommission verklagt Polen wegen Disziplinarverfahren gegen Richter

Polens Disziplinarmaßnahmen gegen Richter untergraben nach Ansicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit der Justiz. Richter seien vor politischer Kontrolle nicht geschützt.

Bereits am 3. April 2019 hatte die Kommission dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die neue Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter beeinträchtigt und nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Union geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle bietet.

Nach polnischem Recht können Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden, einschließlich ihres Rechts gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidungen zu ersuchen.

Verfahren werden von politisch ernannten Richtern geführt

Außerdem garantiert die neue Disziplinarregelung auch nicht die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die ausschließlich aus Richtern besteht, die vom Landesrat für Gerichtswesen ausgewählt wurden, der seinerseits vom polnischen Parlament (Sejm) nach politischen Kriterien ernannt wird.

Ferner stellt die neue Disziplinarregelung nicht sicher, dass in Disziplinarverfahren gegen Richter an ordentlichen Gerichten in erster Instanz ein „durch Gesetz errichtetes“ Gericht entscheidet. Stattdessen wird der Präsident der Disziplinarkammer ermächtigt, für ein konkretes Verfahren gegen einen ordentlichen Richter das Disziplinargericht erster Instanz ad hoc und nach fast freiem Ermessen zu bestimmen.

Disziplinarverfahren können beliebig in die Länge gezogen werden

Die neue Regelung garantiert nicht mehr, dass Disziplinarsachen innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden, so dass der Justizminister über die Möglichkeit verfügt, über von ihm ernannte Disziplinarbeamte anhängige Verfahren nach Belieben in die Länge zu ziehen. Außerdem beeinträchtigt die neue Regelung die Verteidigungsrechte der Richter. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Richter nicht vor politischer Kontrolle geschützt sind und folglich die Unabhängigkeit der Justiz verletzt wird.

Hier geht’s zur Pressemitteilung der Kommission …

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