Standortentwicklungsgesetz: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits im Sommer 2018 in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Standort-Entwicklungsgesetzes auf gravierende rechtliche Mängel hingewiesen.

Nun hat die EU-Kommission wegen dieses Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Auch die EU-Behörde sieht Rechtsschutzdefizite und ortet „problematische Aspekte“ im Umweltrecht.

Die EU-Kommission kritisiert vor allem einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die erhöhte Genehmigungspflicht („Rechtsvermutung der Genehmigung“). Diese sieht vor, dass eine Behörde – bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird – nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann.

Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Mangelnder Rechtsschutz

Sobald ein Projekt von einem Beirat, den die Ministerien beschicken, als „standortrelevant“ bzw. „im öffentlichen Interesse“ eingestuft wurde, kommt die „Lex specialis“ – nach Plan der früheren Bundesregierung – zum Zug. Denn sie wiegt schwerer als verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen.

Die EU sieht auch einen mangelnden Rechtsschutz, weil es gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts kein ordentliches Rechtsmittel mehr gibt. Das geht ebenso aus dem Schreiben aus Brüssel nach Wien hervor.

Österreich muss sich rechtfertigen

Zudem könnte die Öffentlichkeit nach Abschluss eines Verfahrens nicht ausreichend informiert werden. Das Standortentwicklungsgesetz schränkt die Bekanntmachung womöglich ein. Denn es legt nicht fest, dass auch die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung und deren Berücksichtigung zu veröffentlichen sind. Auch das verstößt laut EU gegen die UVP-Richtlinie.

Österreich ist nun mit einer Rechtfertigung gegenüber der EU-Kommission am Zug. Ganz am Ende des dann noch weitgehenderen Prozesses könnte es eine Klage vor dem EuGH geben. Umweltorganisationen hatten von Anfang an gegen das Standortentwicklungsgesetz und Änderungen in UVP-Verfahren protestiert.

Hier den Bericht im Standard lesen …

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