Auf Grundlage des gestern beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetzes hat der Gesundheitsminister zur Verhinderung der Verbreitung des Virus zwei Verordnungen in Kraft gesetzt.
Gemäß § 1 des COVID-19 Maßnahmengesetz wird das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt. Ausgenommen sind die in der Verordnung taxativ aufgezählten Unternehmen.
Der Nationalrat hat am Sonntag vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, das sog. COVID-19-Maßnahmengesetz, beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die von der Bundesregierung bereits angekündigten Maßnahmen zu schaffen.
Maßnahmen des Epidemiengesetz nicht ausreichend
Die bisherigen Maßnahmen hatte die Bundesregierung auf die Bestimmungen des Epidemiegesetzes bzw auf das Grenzkontrollgesetz gestützt. Laut Gesetzesentwurf habe sich aber herausgestellt, dass mit dem Fortschreiten der Pandemie die im Epidemiegesetzes vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zu kleinteilig sind, um die weitere Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Es sei daher erforderlich gewesen, in einem ersten Schritt jene Maßnahmen zu ermöglichen, die unbedingt erforderlich sind, um die weitere Verbreitung zu verhindern. Vor diesem Hintergrund kann es auch der Fall sein, dass es sich dabei allenfalls um vorläufige Maßnahmen handelt.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat heute dazu aufgerufen, Gerichte nur in dringenden Fällen zu besuchen.
Um das Coronavirus weiter einzudämmen und „unsere Mitmenschen zu schützen, müssen wir direkte soziale Kontakte in nächster Zeit auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das setzen wir auch in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen um“, so Zadic in einer Aussendung.
Auch Justiz ab Montag mit Maßnahmen
„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ihres persönlichen Erscheinens bei Gericht in jedem einzelnen Fall zu hinterfragen“, sagte sie anlässlich eines breiten Maßnahmenpakets gegen das Coronavirus, das auch die Arbeit in der österreichischen Justiz ab Montag stark verändern wird. „Im Zweifel ist es derzeit unbedingt notwendig, Anliegen zu verschieben“, forderte Zadic.
Um die unmittelbar dringlichen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Coronavirus auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, werden der Nationalrat sowie der Bundesrat am Samstag und Sonntag zu Sitzungen zusammentreten.
Die entsprechende einvernehmlich außerplanmäßige Sitzung des Nationalrats soll der Einbringung der gesetzlichen Grundlagen dienen und beginnt morgen um 17.00 Uhr ohne Debatte, unmittelbar danach folgt eine Zuweisungssitzung. Um das Gesetzespaket, das unter anderem Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bezug auf Betriebsschließungen sowie im Zusammenhang mit Dienstfreistellungen und Kurzarbeit beinhalten soll, plenumsreif zu machen, berät der Budgetausschuss in der Folge ab 18.00 Uhr mit Finanzminister Gernot Blümel sowie den sachzuständigen MinisterInnen.
Am Sonntag tritt dann der Nationalrat um 9.00 Uhr zur Plenardebatte und Beschlussfassung zusammen. Zur Absolvierung der letzten parlamentarischen Stufe wird schließlich der Bundesrat um 13.30 Uhr tagen.
Der VfGH ändert seine Arbeitsweise mit dem Ziel, um auch in Zeiten von Corona seine Aufgaben weiter voll wahrnehmen zu können. Andere Öffnungszeiten, mehr Telearbeit Auch wenn bisher keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit dem Virus Covid-19 infiziert ist, ändert der VfGH ab Montag, 16. März, bis auf Weiteres seine Arbeitsweise. Ziel …
Mit einer Reihe von auf das Epidemiengesetz gestützten Verordnungen beschränkt das Sozial- und Gesundheitsministerium die Einreise von Personen nach Österreich und ordnet die Einführung von Grenzkontrollen zu Italien an.
Darüber hinaus werden die mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes betrauten Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) angewiesen, durch Verordnung zu verfügen, dass sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.
Dieser Erlass gilt für alle Veranstaltungen, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen, im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten abgehalten werden. Der Erlass gilt vorerst bis 3. April 2020.
In Deutschland wird aktuell diskutiert, mögliche Infizierte mittels Standortdaten zu finden. Der Datenschutzbeauftragte sieht das kritisch, nicht nur aus technischen Gründen. Handy-Tracking könne „einen massiven Eingriff in die Privatsphäre“ darstellen.
Das Robert-Koch-Institut und das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft prüfen derzeit gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Aus Kreisen des Robert-Koch-Instituts heißt es dazu, dass sich dies noch „im Stadium der Ideenentwicklung“ befände, da man zunächst die rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klären müsse.
Anhand konkreter Beispiele wurde deutlich, wie unterschiedlich die Problemstellungen in diesem Bereich sein können. So besteht für Richterinnen in Südkorea das größte Problem darin, dass sie verpflichtet sind, für bestimmte Perioden von einem Stadtgericht auf ein Landgericht zu wechseln, weil es für die Gerichte am Land viel zu wenige Bewerberinnen und Bewerber gibt. Auf Grund der traditionellen Rollenbilder stellen diese Wechsel Richterinnen, die Kinder oder zu betreuende Angehörige haben, vor schwierige Herausforderungen, welche Männer nicht haben. Die Richterinnen in Südkorea fordern daher einen Systemwechsel.
In Mexiko versucht die Justiz, für Richterinnen und nichtrichterlichen weiblichen Bediensteten in jedem Gericht Still-Räumlichkeiten und Kinderbetreuungen einzurichten, da viele davon Alleinerzieherinnen sind und diese sonst ihren Beruf nicht ausüben könnten. In Madagaskar besteht das größte Problem dagegen darin, dass es viel zu wenige männlichen Bewerber für das Richteramt und daher eine Männerquote (20%) eingeführt wurde.
Breiten Raum gab die Konferenz Fragen der Richterauswahl und Ernennung sowie den neue Herausforderungen, welche die aktuellen politischen Entwicklungen für die richterliche Unabhängigkeit mit sich bringen. Auch wenn viele nationale Besonderheiten und unterschiedliche Blickwinkel bestehen, so zeigten die Vorträge und Diskussionsbeiträge doch nachdrücklich, dass Versuche politischer Einflussnahmen auf ein Justizsystem mittlerweile nicht nur ein nationales oder europäisches, sondern ein globales Phänomen sind.
Lozan Panov, Präsident der Obersten Kassationsgerichtshofes in Bulgarien und Teilnehmer am Maiforum 2018 in Salzburg, erklärte, gegen ihn werde ein Verfahren geführt, weil er am „Marsch der 1000 Roben“ in Warschau im Jänner dieses Jahr teilgenommen hatte, welcher sich gegen die polnische Justizreform richtete. Ihm werde vorgeworfen, durch seine Teilnahme das Ansehen der bulgarischen Justiz geschädigt zu haben.
Das „Global Judicial Integrity“ – Netzwerk wurde im Jahr 2018 auf Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in Wien gegründet. Ziel war es, die Zielsetzungen der sog. „DOHA-Declaration“ aus dem Jahr 2015 mit Leben zu erfüllen.
Das Netzwerk sollte insbesondere durch die Ausarbeitung eines universellen Ethik-Codex für Richter die nationalen Justizsysteme bei der Korruption-Prävention unterstützen.
Die in der letzten Februarwoche in DOHA stattgefundene 2. Konferenz des Netzwerkes zeigte allerdings, dass die Herausforderungen für richterliche Integrität weit über reine Korruptions-Prävention hinausgehen. Zukünftige Herausforderungen sind auch der Umgang von Richterinnen und Richtern mit sozialen Medien, elektronische Aktenführung bei den Gerichten, der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rechtsprechung, gendergerechte Justizsysteme und die versuchte politische Einflussnahme auf die Justizsysteme.
Königshofer, Zeller mit RichterkollegInnen aus Paraquay, Schweiz, Niederlande, Rumänien und Polen (v.l.)
All diese Themen wurden sowohl im Plenum (600 Teilnehmer aus 117 Staaten) als auch in den verschiedenen Panels behandelt. Als Vertreter der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung nahmen Edith Zeller und Siegfried Königshofer an der Konferenz teil.
Richter/innen und soziale Medien
Als „Gesicht“ eines Justizsystems sind Richterinnen und Richter zur Einhaltung der höchsten Standards für Integrität und Unparteilichkeit verpflichtet, da nur so das Vertrauen in das Funktionieren eines Justizsystems gewährleistet ist. Umso wichtiger ist es, bestehende ethische Dilemmas zu identifizieren und effektive Lösungen zu entwickeln.
Eines dieser Dilemmas ist der Umgang mit sozialen Medien. Das zeigte eine Vielzahl von Statements und Diskussionsbeiträgen. Soziale Medien sind unstrittig Teil des gesellschaftlichen Lebens geworden, ist doch in der Zeit zwischen 2004 und 2017 die Zahl der Menschen, die sozialen Medien nützen, auf 1,7 Milliarden gestiegen. In den Diskussionen bestand Übereinstimmung, dass Richterinnen und Richter nicht von der Nutzung dieser Medien ausgeschlossen werden können. Dies würde einerseits in Widerspruch zum Recht auf Meinungsfreiheit stehen, andererseits würden sie sich von einem Teil der gesellschaftlichen Entwicklungen abschotten. (Siehe auch: UN-Sonderberichterstatter – Leitlinien für Richter und Staatsanwälte zur Ausübung ihrer Grundfreiheiten)
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