Deutsche Verwaltungsrichter hinterfragen Regierungshandeln
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller sagte gegenüber der Presse: „Wir wissen noch gar nicht, ob das Schließen aller Einrichtungen in den ersten Wochen der Krise tatsächlich rechtlich unproblematisch war“. Der BDVR bezweifelt die Rechtmäßigkeit der bisher durch die Bundesregierung vorgenommenen Grundrechtseingriffe in der Coronakrise.
Das werde man erst wissen, wenn die Entscheidungen in der Hauptsache getroffen seien und „sich die Gerichte also gründlich mit den Eindämmungsmaßnahmen befasst haben“, sagte Seegmüller gegenüber der „Welt“. Er könne nur davor warnen, aus den bisherigen Eilrechtsschutzverfahren der Verwaltungsgerichte und deren Ergebnissen zu schließen, dass alle Eingriffe in Grundrechte „gerechtfertigt“ waren.
Staat unter Rechtfertigungszwang
Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.
Die Leiterin der dem Bundeskanzleramt angegliederten Denkfabrik „Think Austria“, Antonella Mei-Pochtler, geht davon aus, dass „Contact-Tracing-Apps“ und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat zur Frage, ob es EU-Recht widersprach, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt.
Behörden und Verwaltungsgerichte werden ab Mai wieder den Betrieb hochfahren. Die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen bringt das 12. Covid-19-Gesetz, welches gestern im Nationalrat beschlossen wurde.