Mit der Corona-Pandemie hat auch Europa sein Rendezvous mit digitalen Überwachungsmethoden. Ein im letzten Monat veröffentlichter Artikel des Londoner „Bureau of investigative Journalism“ zeigt auf, dass die dabei angewandten Techniken im Auftrag bzw. mit Hilfe von EU-Agenturen bei der Bekämpfung der Migrationskrise entwickelt wurden.
„Migration Radar 2.0.“
In Italien haben Social-Media-Monitoring-Unternehmen Instagram durchsucht, um herauszufinden, wer die landesweite Sperre durchbricht. Ähnlich wie in Österreich hat auch im Vereinigten Königreich die Regierung Mobilfunkbetreiber gebeten, die aggregierten Standortdaten der Telefonanwender zu teilen, um „bei der breiten Vorhersage zu helfen, wie sich das Virus bewegen könnte“.
Die Idee, mit Hilfe der Technik bestimmte „Hotspot-Aktivitäten“ zu identifizieren, geht auf zwei von der Europäische Agentur für Grenzschutz (FRONTEX) und dem Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) entwickelte Projekte zurück, bei denen die Weltraumagentur ESA zusammen mit privaten Unternehmen ein Programm mit dem Titel „Migration Radar 2.0.“ entwickeln sollte. Geplant war die die Zusammenführung von Bewegungsdaten von Smartphone-Nutzern, die Auswertung von Social-Media-Daten von Personen, die sich auf der Flucht befinden und Satellitendaten.
Unter dem Titel „Lex Corona“ wurde in Deutschland eine Datenbank kostenlos online gestellt.
Die ersten Klagen werden wahrscheinlich abgewiesen werden, danach aber landen erst die schwierigen Fälle beim Verfassungsgerichtshof
In seiner Entscheidung vom 05.06.2020 zu VGW-031/047/5718/2020 hatte das Verwaltungsgericht Wien (VGW) über die Rechtmäßigkeit eines Straferkenntnisses zum Betreten öffentlicher Orte gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes zu entscheiden.
Politisch gewählte „Kammer“ kann jeden Richter entlassen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zog der Dachverband der europäischen Datenschutzorganisationen EDRi nun eine erste, sehr durchwachsene Bilanz. Die Umsetzung der Verordnung in vielen Mitgliedsstaaten sei völlig ungenügend und systematische Verstöße blieben vielfach ungeahndet, hieß es. (Siehe dazu: