Die Schweiz wollte mit dem „Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste“ eine digitale Identität für ihre Bürger einführen. Letztes Wochenende wurde das Bundesgesetz bei einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt.
Streitpunkt der Gesetzesvorlage war vor allem die Rolle der privaten Unternehmen, welche die E-ID ausstellen sollen. Das neue Gesetz sah vor, dass die Nutzer ihre E-ID nur bei einem privaten E-ID-Anbieter beantragen können. Die Behörden wären lediglich für die Identifizierung einer Person zuständig gewesen.
Hauptstreitpunkt: Die Speicherung der Daten
Die Gegner der Gesetzesvorlage sahen ein großes Problem darin, dass die privaten Anbieter die Daten speichern. Dadurch bestehe ein enormes, nicht kontrollierbares Missbrauchspotenzial. Die Befürworter der Datenspeicherung durch private Anbieter betonten dagegen, damit würde mehr Wettbewerb zwischen den privaten Anbietern möglich. Diese müssten alle drei Jahre eine neue Konzession beantragen und würden deshalb nicht ihre Reputation aufs Spiel setzen wollen.
Heute, am 9. März, wären die aktuellen Lockdown-Regelungen ausgelaufen, nun sollen sie zumindest für fünf weitere Tage, bis Sonntag 14.03.2021 gelten. Der 
Die schrittweisen Änderungen des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat, die die effektive gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Landesjustizrats, mit denen dem Präsidenten der Republik Kandidaten für das Richteramt am Obersten Gericht vorgeschlagen werden, abgeschafft haben, können gegen das Unionsrecht verstoßen.

Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.