Corona-Krise: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird präzisiert und verlängert

Die Mitte November im Zuge des zweiten Lockdowns in Kraft getretene COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung einiger Präzisierungen verlängert. Damit werden die bisher mit 26. November befristeten 24-Stunden-Ausgangsregelungen erwartungsgemäß bis 6. Dezember ausgedehnt.

Präzisierung der Ausnahmeregelungen

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte Novellierung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung beinhaltet unter anderem Präzisierungen bei den Ausgangsregelungen. Wie bisher bleibt die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen.

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Filmtipp: „Ökozid“ (Drama)  

Mit dem Stilmittel des „Courtroom-Drama“ wird der deutschen Klimapolitik der Prozess gemacht.

Der fiktive Prozess findet im Jahr 2034 vor dem – auf Grund von Klimaereignissen – nach Berlin ausgewichenen Internationalen Gerichtshof statt. Verhandelt werden die klimarelevanten Entscheidungen aus dem Zeitraum zwischen den 1990er-Jahren und der jetzigen Gegenwart.  31 Staaten des globalen Südens, von Afghanistan bis zur Zentralafrikanischen Republik, verklagen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz in Höhe von 60 Milliarden Dollar. Pro Jahr.

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Umweltrecht: Soll die Zerstörung der Natur vor den Internationalen Strafgerichtshof?

Die Kampagne „Stop Ecocide“ will Umweltzerstörung vor den Internationalen Strafgerichtshof bringen. Nun schließen sich auch immer mehr Länder der Bewegung an.

Die Forderung ist Teil einer internationalen Bewegung aus Aktivisten, Wissenschaftlern, Anwälten und Politikern, die mit der Kampagne „Stop Ecocide“ Umweltzerstörung zu einem Straftatbestand des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag machen wollen. Der Strafgerichtshof kann derzeit vier Verbrechen, darunter Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression, strafrechtlich verfolgen. Umweltzerstörung kann lediglich innerhalb von Kriegsverbrechen verfolgt werden.

Stattdessen legen Staaten selbst fest, welche Umweltschäden auf eigenem Boden wie und wann zu verhindern und zu bestrafen sind. Die Zerstörung der Natur, worunter auch der Klimawandel fällt, habe jedoch weltweite Auswirkungen und könne deswegen laut Kampagne nur mithilfe internationalen Rechts gestoppt werden.

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Wir trauern um unseren lieben Kollegen, Heinrich Zens

Tief bestürzt trauern wir um Dr. Heinrich Zens, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof und langjähriger Standesvertreter. Er ist völlig überraschend im Alter von 63 Jahren verstorben. Heinrich Zens hat lange Jahre die Anliegen der VerwaltungsrichterInnen nicht nur auf nationaler Ebene mit großem Sachverstand und Begeisterung vertreten, er war auch maßgeblich am Aufbau der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) beteiligt. …

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RZ Editorial 11/20: Trübe Aussichten

Der Titel dieses Editorials bezieht sich nicht auf einen herbstlichen Wetterbericht, sondern die Situation in der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die Anfallszahlen des Jahres 2019, wo COVID-19 noch kein Thema war, wiesen bereits einen Personalbedarf von mehr als 70 Richter*innen aus. von Christian Haider Nach einem Frühjahr im Notbetrieb und einem Sommer, wo viele hofften, dass das …

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Handel im Lockdown – Einschränkungen werfen Fragen auf

Coronavirus

Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung verpflichtet Supermarktketten dazu, ihr Sortiment während des Lockdowns zurückzufahren, in der rechtlichen Begründung dazu heißt es: „So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter die Z 2 (Lebensmittelhandel) fallen, nur Waren im Sinne des Abs. 4 (d. h. etwa zum Erwerb von Lebensmitteln, Sanitärartikeln, Tierfutter) angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte.“

Wenn sich ein Betrieb nicht an die Auflagen hält, sind Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Dass auch tatsächlich kontrolliert werden wird, hat das Gesundheitsministerium bereits im Vorfeld angekündigt. Die Vorgabe wird rechtlich so begründet: „Dadurch soll eine unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden.“

Bestimmungen ausreichend konkret ?

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Verfassungsrechtler über Corona-Verordnung uneins

Coronavirus

Verfassungsrechtler sind sich über die am Dienstag in Kraft tretende „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“, die Österreich einen neuerlichen Lockdown bringt, einigermaßen uneins. Vor allem die darin enthaltenen Kontaktbeschränkungen werden unterschiedlich bewertet. Einig ist man sich hingegen, dass verpflichtende Massentests einer gesetzlichen Grundlage bedürften.

Während die am Sonntag veröffentlichte Verordnung vom früheren Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, als im Großen und Ganzen für ausreichend bestimmt gesehen wird, äußerte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber der APA Bedenken. „Eine Regelung dieser Tragweite und Bedeutung hätte sich mehr an juristischer Eindeutigkeit verdient“, so Funk.

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Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt Lockdown – Opposition stimmte dagegen

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown in der COVID-19-Notsituationsverordnung genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Sonntag den neuen verschärften Lockdown genehmigt. Im Gegensatz zum „Lockdown light“ vor zwei Wochen stimmten nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zu. Die SPÖ verweigerte diesmal ihre Zustimmung, weil sie die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht ablehnt. Gegen diese Maßnahme laufen auch NEOS und FPÖ Sturm. Im Gegensatz zu den Blauen, die auch gegen den Lockdown sind, halten Rote und Pinke aber die Notbremse für notwendig.

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Neue Plattform Justiz Online gibt Bürgern Zugang zu ihren Verfahren

Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.

Steuerberater und auch immer mehr Steuerzahler sind es schon seit Jahren gewohnt, dass sie über die Internetplattform Finanz Online mit dem Finanzamt kommunizieren und sich dort informieren. Die gleiche Möglichkeit soll in Kürze allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, die in Justizverfahren verwickelt sind.

Auf der Legal-Tech-Konferenz hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Mittwoch das Projekt Justiz Online präsentiert, das im Lauf des Monats starten soll. Mithilfe einer Handysignatur kann jeder Beteiligte Einsicht in den Stand der Dinge seines Straf- oder Zivilverfahrens nehmen, sagt Martin Hackl, der Chief Digital Officer des Justizministeriums, der für die als „Justiz 3.0“ bekannte Digitalisierung des Justizwesens verantwortlich ist.

„Bisher war das Projekt Justiz 3.0 nach innen gerichtet, nun wollen wir die Vorteile auch nach außen bringen“, sagt er. „Die Plattform ist für den normalen Bürger und die normale Bürgerin gedacht. Wir wollen ihnen mehr Transparenz für ihre Verfahren geben.“

Akteneinsicht ermöglichen

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Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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