
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute die mittlerweile 11. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt. Demnach werden die restriktiven Bestimmungen für die Gastronomie und die Hotellerie sowie für Kultur- und Sportveranstaltungen bis zum 18. Mai gelten. Das gleiche gilt für die Sonderregelungen in Vorarlberg. Vorerst noch bis zum 15. Mai aufrecht bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen: Sie können jeweils nur für zehn Tage erlassen werden.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hob im Ausschuss hervor, dass die Verlängerung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der Auslastung der Intensivstationen notwendig sei. Seine in der letzten Sitzung geäußerte Hoffnung, dass die Ausgangsregelungen bereits mit 5. Mai beendet werden könnten, habe sich nicht erfüllt. Mückstein ist aber zuversichtlich, dass die für 19. Mai angekündigten Öffnungsschritte kommen werden.
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Der von der EU-Kommission vergangene Woche vorgelegte „Rechtsrahmen“ für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) enthält eine Liste an Technologien, die in Zukunft verboten werden sollen.
Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).
Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.