Ab heute gelten in Österreich wieder Ausgangsbeschränkungen. Betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben.
Die Gründe für das Verlassen der Wohnung sind aus der Vergangenheit bekannt, also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für Personen mit 2G-Nachweis und für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen genehmigt.
Scharfe Kritik an den Lockdown-Regeln und an der Bundesregierung kam von der Opposition. Während die Kritik der FPÖ insbesondere einem aus ihrer Sicht dadurch erzeugten Impfdruck bei Kindern und den Besuchsregelungen in Kranken- und Pflegeanstalten galt, forderte die SPÖ adäquate, transparente Maßnahmen und Mut zu einem konkreten Programm. Auch die NEOS forderten Änderungen in der Verordnung insbesondere in Bezug auf Kinder.
Unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung verneint der Verwaltungsgerichtshof seine Zuständigkeit für Fragen des Eingriffs in den Kernbereich der Grundrechte (hier: Versammlungs- und Vereinsfreiheit) auch dann, wenn diese Fragen im Wege der Amtsrevision einer Behörde gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts an ihn herangetragen wurden.
In einem Beitrag auf Verfassungsblog.de vergleicht Univ. Prof Alexander Thiele (Law School Berlin) das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2021 mit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Nachkaufprogramm der Europäischen Zentralbank.

Der investigative Dokumentarfilm blickt hinter die Kulissen der globalen populistischen Bewegungen, analysiert ihre Online-Strategien und spürt die „Ingenieure des Chaos“ auf: Informatiker, Meinungsforscher und Big-Data-Experten, die im Verborgenen Schlachtpläne für Politiker erstellen.
Ungarisches Gericht muss eine nach österreichischem Recht verhängte Geldstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft ungeprüft anerkennen und vollstrecken.