Justiz und Politik sind aufeinander angewiesen – und ringen um Einfluss. Auch deshalb kann es für Regierende nützlich sein, die finanziellen Ressourcen der Justiz zu beschneiden.
Die Justiz und die Politik. Das war schon immer ein Verhältnis mit engen Verzahnungen, wechselseitigen Abhängigkeiten – und intensiven Konflikten. Die vergangenen Monate haben Auseinandersetzungen zwischen den beiden Feldern aber in bis dato ungeahnter Schlagzahl befördert. Da wären die diversen Ermittlungsstränge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen hochrangige Politiker und Umfeld der ÖVP – inklusive Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel und Ermittlungen gegen Kanzler Sebastian Kurz. Da wären die öffentlichen Scharmützel zwischen der Behörde und der Volkspartei inklusive unverhohlener türkiser Attacken gegen die Korruptionsjäger.
Am 28. Juli 1951 ist die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet worden. Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums wird in einer Vielzahl von Beiträgen die Bedeutung der Konvention unterstrichen, ebenso die Rolle und Relevanz Europas für den Flüchtlingsschutz.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.
Im Zuge des Verfahren über die Einschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylwerber sind beim Verfassungsgerichtshof Bedenken entstanden, ob die Rechtstellung des Regionalbeirates in Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz der Verfassung entspricht.
Bestrebungen, der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, finden auf juristischer Ebene vor allem in zwei Bereichen Niederschlag: In der Forderung nach Einführung eines Straftatbestandes „Ökozid“ – 
In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden. Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.