Ab heute liegt das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ online oder in Eintragungslokalen zur Unterschrift auf.
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung hat sich bereits am Crowd-Funding für das Antikorruptionsvolksbegehren beteiligt, weil die meisten Problemfelder, zu denen das Volksbegehren ein „Umdenken und grundlegende Reformen“ fordert, bereits Gegenstand kritischer Berichte seitens des Europarats und der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) waren und zuletzt auch im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission erwähnt wurden.
Apropos GRECO: Auch der zweite vorläufige Evaluierungsbericht vom Dezember letzten Jahres zeigt, dass Österreich bei der „Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten“ nur eine von 19 Empfehlungen umgesetzt hat.
Die Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarates möchte es RichterInnen und StaatsanwältInnen in ganz Europa ermöglichen, ihre ukrainischen KollegInnen zu unterstützten.
Im EU-Parlament wird aktuell die Verordnung zu „Künstlicher Intelligenz“ (KI) beraten. Die Berichterstatter des EU-Parlaments fordern dabei ein Verbot von „Predictive Policing‘“.
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage wurden mit 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert. Die neuen Regeln gelten bis 8. Juli.


