Auch das nächtliche Ausgangsverbot und das Gastro-Betretungsverbot während des Lockdowns im vergangenen Winter waren rechtens
Die Agentur, über die in Österreich Corona-Hilfen ausbezahlt werden, ist verfassungskonform. Die Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) verstoße weder gegen das Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation, gab der Verfassungsgerichtshof am Dienstag bekannt. Der Drittelantrag von SPÖ, FPÖ und Neos, die Agentur als verfassungswidrig anzusehen, wurde damit abgewiesen.
Die 85 Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten kritisiert, dass das Gesetz zur Gründung der Cofag keine inhaltlichen Vorgaben für die Gestaltung der Corona-Hilfen umfasse, sondern dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler freie Hand lasse. Der VfGH entschied nun, „dass das Gesetz ausreichende Bestimmungsgrößen (Determinanten) für den Inhalt der zu erlassenden Verordnungen enthält“. Außerdem sei klar, dass der Finanzminister die Förderungen nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgebots und nach sachlichen Kriterien zu gewähren habe.
Genug Rechtsschutz für Betroffene
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