Die kumulativen Faktoren des Bestellmodus, der organisationsrechtlichen Nähe und des Aufsichtsrechts der BMVIT gefährden den „Anschein der Unabhängigkeit“ iSd EGMR-Rechtsprechung zu Art 6 EMRK. Schlimmstenfalls könnte der UIS erneut jenen Tribunalcharakter entbehren, der durch den VwGH unter Verweis auf das Unionsrecht gefordert wurde.
VfGH-Präsident sieht Reformwillen
Zuversichtlich ist Holzinger – auch angesichts des Beschlusses der Landeshauptleute -, dass das Langzeit-Projekt der Landes-Verwaltungsgerichtsbarkeit endlich umgesetzt wird. Für den an der Kapazitätsgrenze arbeitenden VfGH erhofft er sich dadurch eine Entlastung – indem in Asylsachen wieder der Verwaltungsgerichtshof zuständig wird. Den Artikel auf wienerzeitung.at lesen …
Ostermayer: Infrastruktursenat als Zwischenschritt zur Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zur zügigen Abwicklung von Großprojekten sei der Infrastruktursenat als Zwischenschritt eingerichtet worden, erklärte Ostermayer. Dieser soll aber dann in den Bundesverwaltungsgerichtshof integriert worden. Für die Umsetzung rechnet der Staatssekretär mit zwei bis drei Jahren.
VwGH: Verspätete Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen des Unionsrechts
Durch die verspätete Umsetzung der Rückführungsrichtlinie sind die Unabhängigen Verwaltungssenate für Berufungen gegen alle Rückkehrentscheidungen zuständig.
Über einen türkischen Staatsangehörigen, der im Jahr 1989 nach Österreich eingewandert ist und sich seither rechtmäßig hier aufhält, wurde aufgrund seines Fehlverhaltens ein Aufenthaltsverbot verhängt; seine dagegen erhobene Berufung wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol mit Bescheid vom 14. Februar 2011 ab.
UVS-Vorarlberg: Brandtner neuer Präsident
Nikolaus Brandtner ist ab 1. August neuer Präsident des UVS-Vorarlberg. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Absolvierung des Gerichtspraktikums absolvierte er ein Praktikum beim Verwaltungsgerichtshof in Wien. Von Jänner 1998 bis Oktober 2002 war der Bregenzer als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verwaltungsgerichtshof in Wien beschäftigt. Seit November 2002 ist der 39-jährige Jurist Senatsmitglied des Unabhängigen …
Salzburg übernimmt Vorsitz der Landeshauptleute
Analog zu den Plänen des Bundes will Burgstaller auch eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit angehen. Eine Vielzahl von Sonderbehörden soll zugunsten von neun Landesverwaltungsgerichten, einem Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz und einem Bundesfinanzgericht aufgelöst werden. Den Artikel auf derStandard.at lesen …
Bundesrat will Vorschläge des Österreich-Konvents wiederbeleben
Fiedler, Moser, Kostelka und Bußjäger im Bundesratsausschuss. Die vier Experten treten für die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Kostelka: Die Einrichtung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit hätte den positiven Effekt, dass die zweite Instanz völlig entpolitisiert wird. Den Artikel auf ots.at lesen …
Die ZUV 2011/2 Editorial
Die Vereinigung der UVS-Mitglieder hielt am 5.5.2011 in Eisenstadt ihre jährliche Generalversammlung ab. Die Standesvertretung kann auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken.
Das im letzten Jahr veranstaltete Maiforum zum Finanzmarktrecht fand nicht zuletzt auf Grund des aktuellen Themas sowohl bei den Teilnehmern als auch bei der Fachöffentlichkeit ein äußerst positives Echo. Ebenso erfolgreich entwickelte sich der Webauftritt des Vereines. So konnte www.vuvs.at im abgelaufenen Jahr bereits den zwanzigtausendsten Zugriff verzeichnen.
Verwaltungsjustiz wird im Winter auf Schiene gebracht
Verwaltungsreform wird in Arbeitspakete aufgeteilt Die von der Regierung angepeilte Verwaltungsreform wird – zumindest ein bisschen – konkreter. Finanzministerin Maria Fekter und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder präsentierten am Dienstag nach der Sitzung der Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform Reformpläne – auch wenn diese teils bereits bekannt sind. Die Strukturreform in Verwaltungsverfahren sieht vor, dass mehr als 100 Sonderbehörden …
Rauchverbot im Hauptraum eines Gastbetriebes
Der Unabhängigen Verwaltungssenat Wien hat sich in einer Berufungsentscheidung betreffend Übertretung des Tabakgesetzes mit dem Begriff „Hauptraum“ auseinandergesetzt. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Ein Gastwirt wurde bestraft, weil im Hauptraum seines aus 2 Räumen bestehenden Betriebes kein Rauchverbot bestand und tatsächlich geraucht wurde.