Die Anhaltung von einem ÖH-Bus in Graz mit Anti-WKR-Demonstranten war für den UVS rechtswidrig.
von Colette M. Schmidt, STANDARD-Printausgabe, 20.7.2011
Die Proteste gegen den Ball des Wiener Korporationsrings am 28. Jänner dieses Jahres hatten ein Nachspiel vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Graz. Denn als an jenem Freitag um 13.45 Uhr rund 50 Personen mit einem von der ÖH der Uni Graz gemieteten Reisebus nach Wien fahren wollten, um an den Demonstrationen teilzunehmen, wurden sie von der Polizei stundenlang daran gehindert.
Mit Erkenntnis vom 7. Juli 2011 (Zl. B 254/11) hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gericht mit umfassenden Kontrollbefugnissen anrufbar sein muss, auseinandergesetzt.
Im Ergebnis bedeutet diese Entscheidung, dass überall dort, wo auf Grund des Unionsrechts (Art. 47 Grundrechtscharta) Rechtschutzlücken entstehen, der Verwaltungsgerichtshof zum erst- und letztinstanzlichen innerstaatlichen Gericht wird.