Univ.-Prof. Dr. Nicolas RASCHAUER (Universität Linz)
Do. 09. Juni 2011, 18:30 st.
Hörsaal 207, des Fachbereiches Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät d. Universität Salzburg, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg
Salzburger Juristische Gesellschaft
Der VwGH hat vor kurzem die Bedeutung effektiven Rechtsschutzes im Anwendungsbereich des Unionsrechts (hier: am Maßstab des Art 10a der UVP-RL) herausgearbeitet und gefolgert, dass dem Höchstgericht in hochtechnischen Genehmigungsverfahren ein Tribunal mit umfassender Kognitionsbefugnis vorgeschaltet werden muss. Nur so wird dem Gedanken effektiven Rechtsschutzes Rechnung getragen. Dies wird als Anlass genommen, die aktuelle Entwicklung im Unionsrecht (insb im Bereich der europäischen Grundrechte) und ihre Bedeutung für die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beleuchten.
Nähere Infos: theresa.pfeifenberger@sbg.ac.at od.: www.uni-salzburg.at/SJG