Unterbezahlung soll bestraft werden

Am Dienstag dem 22.2.2011 wurde im Ministerrat das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping verabschiedet. Ab 1. Mai drohen harte Strafen bei zu geringer Entlohnung. Die Umsetzung in der Praxis erweist sich aber als schwierig.

Die Geldstrafen bei Lohn-Dumping betragen pro Person 1000 (Einzelfall) bis 50.000 Euro (mehr als drei Beschäftigte im Wiederholungsfall). Bei geringfügiger Unterschreitung wird beim ersten Mal noch nicht gestraft. Bei gravierenden Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde dem ausländischen Unternehmen die Dienstleistung untersagen.

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