Die von Dr. Zanger in der ZUV 2010/4 zwar zunächst als „ausgezeichnet begründet“ bezeichnete, im Folgenden jedoch drastisch und bisweilen auch polemisch kritisierte Entscheidung des UVS Wien zu GZ 01/8/7292/2010 hat sich vor den maßgeblichen höchstgerichtlichen Prüfinstanzen nicht nur als ausgezeichnet begründet, sondern zudem in vollem Umfang als rechtsrichtig herausgestellt.Die vom Autor des Beitrages angerufenen Götter haben nicht zu entscheiden, sie sind nicht am Wort.
VwGH: Säumnisbeschwerde nennt falsche Behörde – Abgeblitzt
Wer in einem Verwaltungsverfahren über Säumigkeit bei der Erledigung eines Rechtsmittels klagt, sollte unbedingt wissen, welche Behörde überhaupt für die Erledigung zuständig ist. Andernfalls wird seine Säumnisbeschwerde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen, ohne dass zugleich auch die gesuchte Entscheidung in der Sache fiele. Den Artikel auf DiePresse.com lesen …