Sozialcharta soll Arbeitnehmerschutz stärken

Die 1999 in Kraft getretene Europäische Sozialcharta wird um zahlreiche Rechte ergänzt und liegt dem österreichischen Parlament nun zur Umsetzung vor. Dadurch soll vor allem der Schutz für Arbeitnehmer gestärkt werden.

Im Februar hat die Regierung dem Nationalrat die revidierte Europäische Sozialcharta zur Ratifizierung vorgelegt. Die Charta verpflichtet die beteiligten Staaten zur Umsetzung und Einhaltung bestimmter Standards auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes.

Den Beitrag auf juridicum.at lesen …

Teilen mit: