Angeklagter erschießt Staatsanwalt in Gerichtssaal

BRD: Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen nicht vorbestraften Arbeitgeber. Er soll Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 44.000 Euro nicht gezahlt haben.

Nach SZ-Informationen war der Täter gegen 16 Uhr plötzlich aufgestanden und hatte fünf Schüsse aus einem Revolver abgegeben. Drei Kugeln trafen den Staatsanwalt an Schulter, Arm und im Bauch. Zuvor hatte der Angeklagte nach Polizeiangaben auch auf den Richter geschossen.

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Platter fordert Steuerbremse und will bei Verwaltung sparen

„Derzeit bereiten wir uns intensiv auf die Einführung der Landesverwaltungsgerichte vor.“ Platter: Tirol nimmt bei der Verwaltungsreform seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle ein. So haben wir nach einer Besoldungs- und Pensionsreform im letzten Jahr ein neues, modernes Dienstrecht für alle Landesbediensteten umgesetzt. Derzeit bereiten wir uns intensiv auf die Einführung der Landesverwaltungsgerichte vor. Ich werde …

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Wiens Baupolizei-Chef hofft, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichtshöfe schnellere Entscheide bringt

Jeder will sein eigenes Häuschen, um die Bauordnung scheren sich aber die wenigsten – Die Volksanwaltschaft registriert immer mehr Beschwerden im Zusammenhang mit der Flächenwidmung. Was der Baupolizei nebst renitenten Kleingärtnern zu schaffen macht, sind die langen Amtswege. Manchmal dauert die Durchsetzung eines Abrissbescheids zehn Jahre. Wiens Baupolizei-Chef Cech hofft, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichtshöfe …

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UVS-Beschluss rettet Wachauer Brauchtum

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat das Strafverfahren gegen einen Dürnsteiner Hotelier eingestellt: Die Bezirkshauptmannschaft in Krems warf ihm vor, ohne behördliche Genehmigung Hunderte von kleinen Kerzenlichtern während der Sommersonnenwende auf der Donau ausgesetzt zu haben.

Allerdings erkannte der UVS keine Gesetzesverstöße und hob den Strafbescheid gegen  ersatzlos auf.

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ZUV 2011/4 Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die schier endlose Diskussion über eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durch eine Ende Oktober geschlossene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine neue Dynamik erfahren. Nach dem Willen der Verantwortlichen von Bund und Ländern soll es nun tatsächlich zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz auf Länder- und Bundesebene kommen. Lesen Sie im aktuellen Beitrag von Siegfried Königshofer, dass nicht nur plötzlicher Reformeifer zu diesem Sinneswandel führte und welche Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen diese Dynamik tatsächlich befördert haben.

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Das 10-Punkte-Programm zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte

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Siegfried Königshofer

Die gemeinsame Erklärung aller richterlichen Interessenvertretungen zur Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vom 26. Oktober 2011 ist eine Erklärung von großer Symbolkraft. Sie macht deutlich, dass die Einrichtung von Verwaltungsgerichten nicht nur ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren diskutierten Verwaltungsreform wäre, sondern gleichzeitig auch eine der größten Justizreformen der letzten Jahrzehnte.

Die wesentliche Zielrichtung dieser Erklärung besteht folgerichtig darin, in Österreich ein Justizsystem mit einheitlichen Standards auf europäischem0 Niveau für alle Richter zu etablieren.

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RV für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes

Schritt eins ist genommen. Seit 14. 12. 2011 ist die bereits angesprochene RV im Parlament zur Behandlung und soll noch im ersten Quartal 2012 beschlossen worden. Sie zielt darauf ab, nach jahrelanger Diskussion 11 Verwaltungsgerichte (9+2 Modell) einzuführen (9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesverwaltungsgerichte).

von Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Das nunmehr vorliegende Modell kommt dem Entwurf des Jahres 2007 sehr ähnlich.

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Ungarn: Zweifel an unabhängiger Justiz

Besondere Sorge bereitet die geplante Machtkonzentration in den Händen des künftigen Präsidenten der neuen nationalen Justizbehörde, der im Prinzip allein für die Überwachung der Justizverwaltung und auch für die Ernennung von Richtern zuständig sein wird.

Die konservative Regierung Ungarns ist mit vehementen Mahnungen zur Wahrung der Unabhängigkeit von Justizbehörden konfrontiert. EU-Justizkommissarin Viviane Reding bemängelte in einem vergangene Woche bekanntgewordenen Schreiben Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz.

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„Die Menschenrechte sind die Supernorm geworden“

Schutzverantwortung: Manche Völkerrechtler sehen einen Paradigmenwechsel in ihrem Rechtsgebiet gekommen, manche sehen ihn erst kommen.

BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

„R2P“ ist ein Hoffnungsträger im Völkerrecht. Der Begriff, der auf Deutsch mit „Schutzverantwortung“ übersetzt wird, steht für eine neue Denkfigur, die sich im Recht der Staatengemeinschaft breitmacht und keinen Raumschiffen zugute kommen soll, sondern den Menschenrechten. Manche Völkerrechtler sehen einen Paradigmenwechsel in ihrem Rechtsgebiet gekommen, manche sehen ihn erst kommen. Fest steht aber: Es wird umgedacht.

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EuGH: Italienisches Gesetz über Richter-Haftung bei Verstößen gegen EU-Recht ist rechtswidrig

Das italienische Gesetz über die zivilrechtliche Haftung der Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, ist mit dem Unionsrecht unvereinbar.

Dies stellt der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 24.11.2011 klar (Az.: C-379/10). Der Ausschluss der Haftung des Staates oder die Beschränkung dieser Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verstoße gegen den allgemeinen Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten für Verstöße eines letztinstanzlichen Gerichts gegen das Unionsrecht haften.

Das Unionsrecht verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Ersatz der Schäden, die Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Unionsrechtsverstöße entstehen, unabhängig davon, welches ihrer Organe den Schaden verursacht hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Verstöße, die von der Judikative begangen werden. Aus dem Erfordernis, den Bürgern einen effektiven gerichtlichen Schutz der ihnen aufgrund des Unionsrechts zustehenden Rechte zu gewährleisten, folgt, dass der Staat wegen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht, der auf der Auslegung von Rechtsvorschriften durch ein letztinstanzliches nationales Gericht beruht, haftbar gemacht werden kann.

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