Der aus dem Ruder gelaufene Polizeieinsatz in der Wiener Goldschlagstraße, bei dem Mittwochfrüh eine verwirrte Frau von neun Kugeln niedergestreckt wurde, weist starke Parallelen zu einer tödlichen Amtshandlung im Jahr 2004 auf. Fast acht Jahre danach wurde diese vom Verwaltungsgerichtshof nun endgültig als rechtswidrig und das Verhalten der Polizei als unkoordiniert, aggressiv, sogar provozierend verurteilt.
Die Witwe von Nicolae Jipa brachte die tödliche Amtshandlung mithilfe des Anwalts Ingo Riß vor den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dieser rügte die „wortklauberische Akribie“, mit der die Exekutive eine „nicht objektivierbare“ Notwehrsituation konstruierte, und befand den Verlauf des Einsatzes für rechtswidrig. In dem „völlig unkoordinierten aggressiven Einschreiten“ der Polizei-Übermacht wurde eine „nahezu provozierende Eskalation“ gesehen.
„Das ist die massive Verschärfung, die die Finanzmarktaufsicht lange gefordert hat“, sagte Finanzmarktaufsicht- Sprecher Klaus Grubelnik am Dienstagnachmittag.
403 Schusswaffen und 50.352 Hieb- und Stichwaffen sind im Jahr 2011 bei Sicherheitskontrollen in den österreichischen Gerichten abgenommen worden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2010.