Brauchtumspflege statt Disziplinargerichtsbarkeit?

Anwälte: Warum die Disziplinargewalt trotz neuer Verwaltungsgerichte autonom bleiben muss – eine Reaktion.

VON WOLFGANG HAHNKAMPER (Die Presse)

Im „Presse“-Interview mit VwGH-Präsident Clemens Jabloner (Rechtspanorama vom 28. November) kam die „Einsparung“ der OBDK zur Sprache, wie sie der Entwurf zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle vorsieht.

Auch wenn wir in unserem begünstigten Winkel des Globus kaum Leidensdruck spüren, sollten wir auf die Unabhängigkeit der berufsmäßigen Rechtsvertreter achten.

Die Standesautonomie ist eine Voraussetzung dafür. Nicht, weil sonst ein einflussreicher Berufsstand beleidigt ist. Sondern zum Schutz eines auch in Zukunft unangetasteten und unantastbaren Rechtsschutzes für den Einzelnen.

Dr. Wolfgang Hahnkamper ist Rechtsanwalt in Wien und als Anwaltsrichter Mitglied der OBDK.

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Aus den Kommentaren:

„Die Initiative zur Einleitung des Disziplinarverfahrens wird doch auch nach der Reforn stets in der Rechtsanwaltskammer bleiben!

Bloß die Führung des Rechtsmittelverfahrens soll Profis übertragen werden – dient das nicht eher dem Schutz der Rechte des beschuldigten Rechtsanwalts und der Qualität der Entscheidung, als wenn nebenberuflich tätige Standeskollegen über ihn zu Gericht sitzen?“

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