Das Bundeskanzleramt hat die vom Nationalrat angeforderten Vorschläge für die Gesetzesbeschwerde vorgelegt, und zwar in zwei Varianten. Eine davon wird dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht gefallen: Sie sieht vor, dem VfGH im Abtausch gegen die neue Kompetenz eine Zuständigkeit zu entziehen – nämlich die für Bescheidbeschwerden.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger lehnte das gestern schon ab. OGH-Präsident Eckart Ratz hielt beide Vorschläge für „das geringste Übel“, weil der VfGH an die Rechtsanschauung des letztinstanzlichen Gerichtes gebunden wäre.
Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.
Rund acht Millionen Euro Strafe zahlten die Lenker im Vorjahr für Telefonate ohne Freisprecheinrichtung im Auto.