Der Umbau des Instanzenzugs 2014 bringt Chancen, aber auch Herausforderungen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Haibach ob der Donau. Das Jahr 2014 bringt die größte Umstellung des Rechtsschutzes in der Verwaltung, seit es das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 gibt: Elf neue Verwaltungsgerichte, zwei des Bundes und neun der Länder, übernehmen durchgängig in sämtlichen Angelegenheiten der Verwaltung – von Abgaben bis Zivildienst – die Funktion als zweite Instanz. Für Harald Perl, kommender Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und damit bald des größten Gerichts Österreichs, steht bereits fest, wer am meisten Nutzen daraus ziehen wird: „Der größte Gewinner der Reform ist der Rechtsschutzsuchende“, sagte Perl am Wochenende am Rande der Tagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) in Haibach ob der Donau zur „Presse“. Perl: „Wer nicht einverstanden ist mit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung, kann auf direktem Weg ein unabhängiges Gericht anrufen und hat keinen langen Instanzenzug in der Verwaltung.“

o wird die Vereinigung immer öfter gebeten, Verwaltungsrichter als Experten für Veranstaltungen namhaft zu machen bzw. Ko-operationen einzugehen. Das gilt sowohl für Veranstaltungen der „Europäischen Rechtsakademie“ (ERA) in Trier, welche auch Sitz der VEV ist, als auch für Veranstaltungen des „European Law Institut“ in Florenz sowie gemeinsame Veranstaltungen mit dem „National Institute of Magistrates“ (NIM) in Bukarest. Zuletzt zeigte auch die EU-Agentur für Migration (EASO) großes Interesse an der Zusammenarbeit.
Wien: Es geht um Misshandlungsvorwürfe gegen vier Wiener Polizisten. Der Unabhängige Verwaltungssenat soll entscheiden, ob es nach einer Verkehrskontrolle im Vorjahr zu einer rechtswidrigen Amtshandlung gekommen ist oder nicht.