Glücksspiel: EU schickt blauen Brief nach Wien

Nach zahlreichen Beschwerden bei der EU-Kommission wird in den nächsten Tagen ein blauer Brief beim Finanzministerium in Wien eintrudeln.

Die EU-Kommission hat zahlreiche Staaten wegen ihrer Glücksspielgesetzgebung im Visier. In 20 Mitgliedsländern laufen Vertragsverletzungsverfahren, weshalb die Brüsseler Behörde seit Oktober Informationsersuchen über den aktuellen Stand der Rechtslage versendet. Österreich war bisher nicht dabei, nach zahlreichen Beschwerden bei der Kommission wird aber in den nächsten Tagen ein blauer Brief beim Finanzministerium in Wien eintrudeln. Es handelt sich dabei um eine Vorstufe zu einem allfälligen Vertragsverletzungsverfahren.

Österreichs altes Glücksspielgesetz (GSpG) war mit EU-Recht nicht kompatibel, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2010 festgestellt hatte. In Erwartung des Urteils hatte Österreich das Gesetz novelliert. Mit der Neufassung sind aber weder Rechtsexperten noch Glücksspielfirmen abseits der ehemaligen Monopolistin Casinos Austria glücklich. Besonders die Ausschreibung der Casino- und Lotterielizenzen, die bisher stets freihändig an die Casinos-Gruppe vergeben wurden, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, so ein Kritikpunkt. Weiters mangle es beim Spielerschutz an Kohärenz.Pokerbetreiber fühlt sich enteignet

 

Pokerbetreiber fühlt sich enteignet

Mit diesen und anderen Argumenten haben sich gleich mehrere Firmen bei der EU-Kommission beschwert. Einer von ihnen war der Pokerbetreiber Peter Zanoni. Er sieht sich und andere Pokersaloninhaber durch das neue GSpG gar enteignet. Den neuen Bestimmungen zufolge fällt nämlich Poker seit Anfang 2013 unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Bisher war es ein freies Gewerbe. Das Problem: Die dafür eigens geschaffene Pokerkonzession ist noch immer nicht ausgeschrieben, Übergangsfristen gab es keine, bestehende Pokersalons sind also jetzt illegal. Andere Beschwerden bei der Kommission hatten zum Beispiel die paketweise Vergabe der Casinolizenzen zum Inhalt.

Die Kommission hat Österreich deswegen schon länger im Visier. Wegen der laufenden rechtlichen Änderungen hat man aber bisher von rechtlichen Schritten abgesehen, hieß es von Involvierten zur APA. Beispielsweise wollten die Beamten in Brüssel abwarten, wie das nationale Gericht auf ein weiteres EuGH-Urteil zum Online-Glücksspiel (Fall Dickinger/Ömer) vom September 2011 reagiert. Da immer noch kein Urteil gefällt worden sei, sehe man keinen Grund mehr, das ganze hinauszuzögern, heißt es. Das für Glücksspiel zuständige Finanzministerium dürfte bereits vorinformiert sein.

Vertragsverletzungsverfahren droht

Die EU-Kommission ist offensichtlich der Meinung, dass die Argumente der Beschwerdeführer nicht ganz von der Hand zu weisen sind und ersucht in dem Schreiben Österreich um Stellungnahme zu heiklen Fragen. Erhärtet sich mit den Antworten der Verdacht, dass die nationalen Regeln EU-Recht widersprechen, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet werden. Wenn nicht, bekommen die Beschwerdeführer noch einmal die Möglichkeit, allfällige neue Erkenntnisse vorzubringen. Bringen diese keine substanziellen Änderungen, wird die Beschwerde abgewiesen. Das Thema Glücksspiel befasst auch in Österreich seit langem die Gerichte.

Quelle: APA

 

 

Teilen mit: