Internationale Konferenz zur effektiven Konfliktlösung in Verwaltungsverfahren

Unter dem Titel „The principles of finality“, fand am 24. Mai 2013 in Utrecht eine internationale Konferenz statt, welche vom Administrative High Court in Zusammenarbeit mit der Universität Utrecht und der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) veranstaltet wurde.

Wirksame Rechtsbehelfe zur effektiven und endgültigen Konfliktlösung stehen nach Auffassung der Veranstalter auch in Verwaltungsverfahren auf der Tagesordnung, dies zeigten verschiedene Initiativen der EU-Kommission. Im Rahmen der Konferenz standen Fragen effektiver Rechtsmittel in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, besonders Systemfragen betreffend inhaltlicher Entscheidung versus lediglich Kompetenzen, Verwaltungsentscheidungen zu beheben behandelt wurden, im Vordergrund.

Im ersten Teil der Konferenz wurden in einem Report die Verfahrensordnungen aus 16-EU-Staaten unter dem Blickwinkel der Effektivität von Rechtsmitteln in gerichtlichen Verwaltungsverfahren verglichen. Dabei wurde besonders herausgearbeitet, ob die Verwaltungsgerichte nach den jeweiligen Verfahrensordnungen berechtigt sind, endgültige Entscheidungen zu treffen oder ob die Gerichte den Verwaltungsbehörden lediglich auftragen können, diese zu erlassen.

Universitätsprofessor Robert Caranta von der Universität Turin stellte in einem sehr einprägsamen Vortrag jene Kriterien gegenüber, welche in einer Verfahrensordnung effektive und finale Entscheidungen verhindern (Enemies of Finality) und solche, die diese Entscheidungsfindung begünstigen (What enables Finality ?). Caranta wies insbesondere darauf hin, dass der Wandel der Verwaltung von der reinen Hoheitsverwaltung in eine „ermöglichende“, also gewährende Verwaltung unmittelbare Auswirkung auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte hat.

Ein gutes Beispiel dafür gab der britische Vertreter, der in seiner Stellungnahme aufzeigte, dass nach britischem Verständnis die Höchstgerichte ihre Aufgabe nicht vorrangig darin sehen, einzelne Rechtsstreitigkeiten endgültig zu entscheiden, sondern darin, der Verwaltung und den Untergerichten durch ihre Entscheidungen Leitlinien für künftige Verfahren zu geben. Auch wies er auf die bedeutende Rolle der Mediation in Verwaltungsverfahren in Großbritannien hin.

Nach einem Vortrag von Andre Verburg, Richter am „District Court“ in Utrecht, über die Situation in Holland wurde in der Diskussion insbesondere die Frage erörtert, ob es unter dem Blickpunkt der Gewaltenteilung überhaupt zulässig sein kann, dass Gerichte an Stelle von Behörde entscheiden oder ob Verwaltungsgerichte nicht nur zur Kontrolle der Verwaltung berufen sein sollen. Insbesondere die deutschen Verwaltungsrichter zeigten sich gegenüber einer endgültigen Entscheidung eines Verfahrens durch ein Gerichtsurteil in jenen Fällen sehr skeptisch, in denen das Gericht die Verwaltung zu einer vollstreckbaren Leistung verpflichtet, weil in diesen Fällen das Gericht auch das Vollstreckungsverfahren zu überwachen habe.

Dr. Siegfried Königshofer

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