Salzburger Bürgermeister befürchten durch den Entwurf eines neuen Gesetzes und dessen mögliche Umsetzung einen Verlust der politischen Kompetenzen in Gemeinden. Künftig könnte ein Richter über Bauverfahren und Gemeindeabgaben entscheiden.
Die Salzburger Bürgermeister wehren sich gegen eine drohende Entmachtung der Gemeinden. Konkret geht es darum, dass sie künftig möglicher Weise Entscheidungen über die Vorschreibung von Kanalgebühren oder Erteilung von Baubescheiden nicht mehr selbst treffen dürfen. Bislang wurden solche Entscheidungen in erster Instanz vom Bürgermeister entschieden, in zweiter Instanz von der Gemeindevertretung oder der Gemeindevorstehung. Es blieb alles im Ort und bei den Lokalpolitikern.