Tabakgesetz: Wirte wollen Schadenersatz von der Republik

Mit einer Musterklage wollen Österreichs Wirte das Tabakgesetz (Nichtraucherschutz in der Gastronomie) kippen. Gesundheitsminister Alois Stöger bleibt gelassen und gibt der Klage keine Chancen.

Tatsache ist, dass der Wiener Szenewirt Heinz Pollischansky kommende Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringt – unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auslöser ist das seit 2008 gültige Tabakgesetz, zu dem es im Sommer einen brisanten Richterspruch gab.

Denn am 31. Juli stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass Nichtraucher in Lokalen nicht mit Zigarettenrauch in Kontakt kommen dürfen. Auch nicht am Weg zu Toiletten oder zu Nichtraucher-Bereichen. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

„Alle Umbauten in meinen Lokalen, wie Glastüren, Lüftungen oder Wand-Versetzungen kosteten mich etwa 50.000 Euro. Dieses Geld will ich vom Gesetzgeber retour“, poltert Pollischansky.

Der Grund liegt laut Kläger auf der Hand: Denn die Umbauten sind – durch den Spruch des VwGh – seit 31. Juli 2013 obsolet. In seinen Lokalen müssen die Nichtraucher durch den verrauchten Barbereich, um etwa zu den Toiletten zu gelangen. 12.000 der 50.000 heimischen Gastronomie-Betriebe sind von der Neuregelung in ähnlicher Form betroffen.

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