Richterernennungen am Verwaltungsgericht Wien: „Vorauswahl“ hat begonnen

Wappen Wien richtigDas im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene Selbstergänzungsrecht der Verwaltungsgerichte scheint an sich klar zu sein: Die Landesregierung hat von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder einem aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschuss Dreiervorschläge einzuholen.

Das Land Wien sieht diese verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht so eng.

Das Wiener Landesgesetz sieht vor, dass die Bewerbungen zuerst vom Amt der Wiener Landesregierung – also von der vom Verwaltungsgericht Wien kontrollierten Behörde – zu begutachten und nach Maßgabe der höheren Befähigung und besseren Verwendbarkeit zu reihen sind.

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EuGH: Urteil nach Salmonellennachweis in Tirol

orf-atLebensmittelhändler sind auch dann für die Unbedenklichkeit ihrer Ware verantwortlich, wenn diese von anderen Unternehmen produziert und verpackt wurde.

Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil gegen eine Tiroler Lebensmittelfiliale fest.

Anlass war der Fall einer Tiroler Filialleiterin, der nach einer mit Salmonellen kontaminierte Fleischprobe von den Behörden eine Geldstrafe auferlegt worden war. Die Klägerin leitet in Tirol eine Lebensmittelfiliale der Supermarktkette M. 2012 hatte die Lebensmittelaufsicht in ihrer Filiale bei einer Probe von vakuumiertem Putenfrischfleisch Salmonellen festgestellt und das Fleisch deshalb als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet klassifiziert.

Das betroffene Putenfleisch war allerdings von einem anderen Unternehmen als M produziert und verpackt worden.

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Direktvergabe öffentlicher Aufträge: Fehlt der Rechtsschutz?

Laut Staatssekretär Harald Mahrer soll die Schwellenwerteverordnung um weitere zwei Jahre, bis zum 31.Dezember 2016, verlängert werden. Nach dieser Verordnung können, soweit EU-rechtlich zulässig, öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich mit einem Volumen bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden. Für Bauaufträge bis zu einer Million Euro gibt es darüber hinaus das sogenannte …

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Umfassende Prüfpflicht des Gerichts bei der Heranziehung von Amtssachverständigen

gutachtenBereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.

Während die Gegner in der Heranziehung von Amtssachverständigen eine Verletzung des Gebotes der Waffengleichheit sehen und einen Versuch der parteipolitischen Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren vermuteten– hier wurde insbesondere auf die Habilitationsschrift des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter verwiesen – hielten die Befürworter die Amtssachverständigen für „ unabhängig genug“.

Der Verfassungsgerichtshof hat  jetzt klargestellt, dass auch im neuen Rechtsschutzsystem die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich zulässig ist, aber an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden ist:

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EuGH-Urteil: Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

Spiegel online

Mit dieser Entscheidung wird die österreichische Rechtslage bei Gewährung der Mindestsicherung bestätigt.

(EuGH, 11.11.2014 – C-333/13)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine arbeitslose Rumänin hat in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte EU.

Das Urteil wurde in ganz Europa mit großer Spannung erwartet: Haben EU-Ausländer in Deutschland ein Recht auf Hartz IV, selbst wenn sie nie gearbeitet haben? Nein, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilten die Richter. Deutschland darf damit Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.

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Verwaltungsgericht Wien – Land verteidigt Rechtspflegermodell

Wappen Wien richtigWien ist das einzige Bundesland, in welchem zur Entlastung der Richter Rechtspfleger eingesetzt werden.

In mehreren Verfahren haben Richter des Verwaltungsgerichtes Wien die Einrichtung der Rechtspfleger beim Verfassungsgerichtshof angefochten, weil der Gesetzgeber Kernbereiche der richterlichen Entscheidungsbefugnis auf Rechtspfleger übertragen und dadurch in den genuinen Bereich richterlicher Entscheidungsbefugnis eingegriffen habe.

Wie zu erwarten, verteidigt das Land Wien das Rechtspflegermodell vor dem Verfassungsgerichtshof (hier den Beitrag in der Presse lesen).

Von 1798 Fällen, die bis September durch Rechtspfleger erledigt worden seien (977 negativ), seien nur 239 durch die jederzeit mögliche „Vorstellung“ an den Richter bekämpft worden. Und nur einmal habe der Richter anders entschieden als der Rechtspfleger.

Diese Argumentation geht aber am Kern des Problems vorbei:

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Nachschulung für Mann, der nicht am Steuer saß

presse-logoEin Autofahrer überzeugte das Landesverwaltungsgericht Steiermark, dass nicht er, sondern ein Freund zu schnell gefahren war. Das Verwaltungsgericht hob die Verpflichtung zur Nachschulung auf und scheiterte am Höchstgericht.

von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

71 Stundenkilometer anstatt der im Ortsgebiet erlaubten 50: Dieses Messergebnis hielt, unter Berücksichtigung der üblichen Messtoleranz, die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg einem Steirer in einer Strafverfügung vor. Dass der Mann dies widerspruchslos hinnahm, sollte er noch bereuen: Er zahlte nämlich, obwohl er zur Tatzeit gar nicht am Steuer gesessen war, und muss jetzt wohl auch noch zur Führerschein-Nachschulung. Außerdem muss er sich vermutlich länger als gedacht mit dem Probeführerschein begnügen.

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Feuerwehrmann zu Unrecht entlassen

95.261.905

Rauswurf wegen bedingter Haftstrafe ist für das Verwaltungsgericht Wien eine überzogene Maßnahme.

Eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt nicht automatisch eine Entlassung. So entschied vor Kurzem das Verwaltungsgericht Wien im Fall eines Berufsfeuerwehrmanns.

Sein Rauswurf hatte unter Kollegen und Personalvertretern für Empörung gesorgt.

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VfGH Judikatur/ Vergaberecht

Da die Revision nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist, ist das Verwaltungsgericht Wien im vorliegenden Fall nicht letztinstanzliches Gericht iSd Art. 267 Abs. 3 AEUV iVm Art. 83 Abs. 2 B-VG. Ob die Entscheidung über eine Frage der Auslegung des Art. 45 Abs. 2 Vergabe-RL für das Verwaltungsgericht erforderlich und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen war, unterfällt daher hier nicht dem Schutz von Art. 83 Abs. 2 B-VG.

Die den Verfassungsgerichtshof bei den Erkenntnissen  VfSlg 17.214/2004 und  VfSlg 17.865/2006 leitenden Überlegungen sind auf das durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 51/2012, eingeführte Rechtsmittel der Revision an den Verwaltungsgerichtshof übertragbar. Das zugrunde liegende Modell der Revisionszulassung ist in den hier wesentlichen Punkten dem System der Grundsatz- und Zulassungsrevision nach der ZPO nachgebildet (vgl. die Erläut. RV 1618 BlgNR 24. GP, 16; Thienel, Die neue Rolle des Verwaltungsgerichtshofes im Verhältnis zu den Landesverwaltungsgerichten, in: Bußjäger/Gamper/Ranacher/Sonntag [Hrsg.], Die neuen Landesverwaltungsgerichte, 2014, 201 [212 ff.]).

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